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Sperrungen des Weinstraßenbereichs beim Weinfest - Durchfahrtgenehmigung

Im Zusammenhang mit dem Weinfest ist von Dienstag, dem 30. Mai 2023 um 07:00 Uhr, bis Montag, den 5. Juni 2023 um 20:00 Uhr die Sperrung der sogenannten „Weinstraße“ erforderlich, um die Gefährdung für alle Beteiligten durch Fahrzeugverkehr so gering wie möglich zu halten.

Betroffen sind davon die Anwohner folgender Bereiche:

Hauptstraße zwischen Raiffeisenstraße und Am Klauer, Raiffeisenstraße, Schulgässchen, Friedhofsweg, Johannesweg, Heureweg, Am Hirtengraben, Hintergasse, Untergasse, Ostergasse, Friedensgasse und Bremerturmgasse.

Die Anwohner dieser Straßen/Bereiche können selbstverständlich ihre Grundstücke anfahren. Sie benötigen hierfür jedoch eine Durchfahrtsgenehmigung, die sie ab dem 8. Mai 2023 im Bürgerbüro der Verbandsgemeindeverwaltung erhalten. Die Anwohner der nicht genannten Straßen/Bereiche fahren ihre Grundstücke über die ortsbekannten (Umleitungs-)Wege an.

Da in den vergangenen Jahren viele unberechtigte Personen diese Durchfahrtsgenehmigung erhielten, muss bei der Ausstellung der Genehmigungen die Wohnadresse nachgewiesen werden. Bitte bringen Sie daher ein Ausweisdokument mit sowie die Fahrzeugscheine (eine Kopie ist ausreichend) der an dieser Adresse gemeldeten Fahrzeuge, für die Sie eine Durchfahrtgenehmigung benötigen.

Gewerbetreibende, die ihr Geschäft in den genannten Straßen/Bereichen haben, können für sich und ihre Mitarbeiter Durchfahrtsgenehmigungen erhalten. Bitte bringen Sie hierfür eine Aufstellung ihrer betroffenen Mitarbeiter und die entsprechenden Autokennzeichen mit. Es werden nur Durchfahrtsgenehmigungen für Mitarbeiter ausgestellt, die auf der Gesamtliste eingetragen sind. Um das Ausstellen unberechtigter Genehmigungen zu vermeiden, werden für Mitarbeiter ansässiger Gewerbe keine Einzelanfragen bearbeitet.

Das Bürgerbüro ist zu folgenden Zeiten geöffnet (wir bitten um eine vorherige Terminvereinbarung):

Montag  08.30-12.30 Uhr und 14.00-16.00
Dienstag  07.00-16.00 Uhr (ohne Termin möglich)
Donnerstag  08.30-12.30 Uhr und 14.00-19.00 Uhr
Freitag  08.30-12.30 Uhr

und jeden 1. Samstag/Monat von 09.00-13.00 Uhr.

Wir bitten Sie um Verständnis für diese Maßnahme, die letztendlich auch Ihrer eigenen Sicherheit dient.