Bebauungspläne, Flächennutzungsplan & Offenlagen
Bauleitplanung
Gemäß § 1 (1) Baugesetzbuch (BauGB) ist es Aufgabe der Bauleitplanung, die bauliche und sonsitge Nutzung der Grundstücke in der Gemeinde nach Maßgabe dieses Gesetzbuchs vorzubereiten und zu leiten.
Bauleitpläne sind gemäß § 1 (2) BauGB der Flächennutzungsplan als vorbereitender Bauleitplan und der Bebauungsplan als verbindlicher Bauleitplan. Dieser ist grundsätzlich aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln und zu konkretisieren. Während der Flächennutzungsplan lediglich die bestehenden und die künftig erwünschten Flächennutzungen des Gemeindegebietes darstellt, ist der Bebauungsplan wohl das wichtigste und bekannteste Instrument der Gemeinde, die Bebauung eines bestimmten Gemeindegebietes oder Grundstückes parzellenscharf festzusetzen. Mit ihm kann sowohl ein gezielter Interessenausgleich als auch ein Schutz vor planloser Bebauung für den einzelnen Grundstückseigentümer durch den Nachbarn erfolgen. Er wird unter Beachtung von § 1 BauGB in einem umfangreichen Verfahren erstellt und anschließend von der Gemeinde als Satzung beschlossen. Seine rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung legen flächenscharf fest, für welche Grundstücke er Gültigkeit hat. Sie sind für jeden Grundstückseigentümer oder Nutzungsberechtigten eines Grundstückes im Geltungsbereich des Bebauungsplanes bei allen Bau- oder Nutzungsmaßnahmen zu beachten und einzuhalten.
Bebauungspläne
Informationen zu den aktuellen Bebauungsplänen erhalten Sie bei den zuständigen Sachbearbeitern.
Flächennutzungsplan
Teilpläne des Flächennutzungsplanes für die einzelnen Ortsgemeinden/Stadt
Der Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Wörrstadt wurde im Februar 2006 wirksam. Die 1. redaktionelle Fortschreibung erfolgte im Jahr 2017, die 2. redaktionelle Fortschreibung im Jahr 2023. Auskünfte zum Flächennutzungsplan erhalten Sie bei den zuständigen Sachbearbeitern.
Bitte beachten Sie, dass, soweit der Plan nicht in Originalgröße ausgedruckt werden kann, der Maßstab nicht mit dem Originalmaßstab übereinstimmen muss.
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Offenlagen
Ortsgemeinde Saulheim - Bebauungsplan Nr. 37.1 »Mühlbachaue, Neufassung - 1. Änderung« (Feuerwehr)
Ortsgemeinde Saulheim - Bebauungsplan Nr. 37.1 „Mühlbachaue, Neufassung – 1. Änderung“ (Feuerwehr) – Förmliches Beteiligungsverfahren gemäß §§ 3 (2) + 4 (2) i.V.m. § 4 a (3) BauGB vom 10.01.2025 bis einschließlich 11.02.2025
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