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Bebauungspläne, Flächennutzungsplan & Offenlagen

Bild vergrößern: Die Karte zeigt die Zeichnung des Bebauungsplans.
Planzeichnung des Bebauungsplanes »Businesspark mit Verkehrsdienstleistungszentrum« (Autohof Wörrstadt). Foto: Stephanie Wolf

Bauleitplanung

Gemäß § 1 (1) Baugesetzbuch (BauGB) ist es Aufgabe der Bauleitplanung, die bauliche und sonsitge Nutzung der Grundstücke in der Gemeinde nach Maßgabe dieses Gesetzbuchs vorzubereiten und zu leiten.

Bauleitpläne sind gemäß § 1 (2) BauGB der Flächennutzungsplan als vorbereitender Bauleitplan und der Bebauungsplan als verbindlicher Bauleitplan. Dieser ist grundsätzlich aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln und zu konkretisieren. Während der Flächennutzungsplan lediglich die bestehenden und die künftig erwünschten Flächennutzungen des Gemeindegebietes darstellt, ist der Bebauungsplan wohl das wichtigste und bekannteste Instrument der Gemeinde, die Bebauung eines bestimmten Gemeindegebietes oder Grundstückes parzellenscharf festzusetzen. Mit ihm kann sowohl ein gezielter Interessenausgleich als auch ein Schutz vor planloser Bebauung für den einzelnen Grundstückseigentümer durch den Nachbarn erfolgen. Er wird unter Beachtung von § 1 BauGB in einem umfangreichen Verfahren erstellt und anschließend von der Gemeinde als Satzung beschlossen. Seine rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung legen flächenscharf fest, für welche Grundstücke er Gültigkeit hat. Sie sind für jeden Grundstückseigentümer oder Nutzungsberechtigten eines Grundstückes im Geltungsbereich des Bebauungsplanes bei allen Bau- oder Nutzungsmaßnahmen zu beachten und einzuhalten.

Bebauungspläne

Informationen zu den aktuellen Bebauungsplänen erhalten Sie bei den zuständigen Sachbearbeitern.

Bebauungsplan Schornsheim "Gänsweide"


Flächennutzungsplan

Teilpläne des Flächennutzungsplanes für die einzelnen Ortsgemeinden/Stadt

Der Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Wörrstadt wurde im Februar 2006 wirksam. Die 1. redaktionelle Fortschreibung erfolgte im Jahr 2017, die 2. redaktionelle Fortschreibung im Jahr 2023. Auskünfte zum Flächennutzungsplan erhalten Sie bei den zuständigen Sachbearbeitern.

Bitte beachten Sie, dass, soweit der Plan nicht in Originalgröße ausgedruckt werden kann, der Maßstab nicht mit dem Originalmaßstab übereinstimmen muss.


Offenlagen

Anhörung zur Aufhebung von Feldwegen in der Ortsgemeinde Udenheim, die im Feldbereinigungsverfahren Z 017.2 entstanden sind

In der Ortsgemeinde Udenheim sollen die Ortsstraßen (neu) gewidmet werden. Grund hierfür ist, dass teilweise Widmungen alter Straßen nicht nachweisbar sind, teilweise Widmungen in der Vergangenheit unter Verfahrensfehlern litten. Zum Teil handelt es sich um erstmalige Widmungen. Die Details entnehmen Sie bitte den nachfolgenden Dokumenten. 

Ortsgemeinde Armsheim - Bebauungsplan Nr. 2.1 „Grundschule, 1. Änderung“

Ortsgemeinde Armsheim - Bebauungsplan Nr. 2.1 „Grundschule, 1. Änderung“ - Unterlagen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß §§ 3 (2) + 4 (2) BauGB vom 20.03.2026 bis einschließlich 20.04.2026:

Ortsgemeinde Sulzheim - Bebauungsplan Nr. 12 „Hauptstraße“

Unterlagen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß §§ 3 (2) + 4 (2) BauGB vom 27.03.2026 bis einschließlich 27.04.2026: