Inhalt

Bebauungspläne, Flächennutzungsplan & Offenlagen

Bild vergrößern: Planzeichnung des Bebauungsplanes »Businesspark mit Verkehrsdienstleistungszentrum« (Autohof Wörrstadt)
Planzeichnung des Bebauungsplanes »Businesspark mit Verkehrsdienstleistungszentrum« (Autohof Wörrstadt)

Bauleitplanung

Gemäß § 1 (1) Baugesetzbuch (BauGB) ist es Aufgabe der Bauleitplanung, die bauliche und sonsitge Nutzung der Grundstücke in der Gemeinde nach Maßgabe dieses Gesetzbuchs vorzubereiten und zu leiten.

Bauleitpläne sind gemäß § 1 (2) BauGB der Flächennutzungsplan als vorbereitender Bauleitplan und der Bebauungsplan als verbindlicher Bauleitplan. Dieser ist grundsätzlich aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln und zu konkretisieren. Während der Flächennutzungsplan lediglich die bestehenden und die künftig erwünschten Flächennutzungen des Gemeindegebietes darstellt, ist der Bebauungsplan wohl das wichtigste und bekannteste Instrument der Gemeinde, die Bebauung eines bestimmten Gemeindegebietes oder Grundstückes parzellenscharf festzusetzen. Mit ihm kann sowohl ein gezielter Interessenausgleich als auch ein Schutz vor planloser Bebauung für den einzelnen Grundstückseigentümer durch den Nachbarn erfolgen. Er wird unter Beachtung von § 1 BauGB in einem umfangreichen Verfahren erstellt und anschließend von der Gemeinde als Satzung beschlossen. Seine rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung legen flächenscharf fest, für welche Grundstücke er Gültigkeit hat. Sie sind für jeden Grundstückseigentümer oder Nutzungsberechtigten eines Grundstückes im Geltungsbereich des Bebauungsplanes bei allen Bau- oder Nutzungsmaßnahmen zu beachten und einzuhalten.

Bebauungspläne

Auskünfte zu bestehenden Bebauungsplänen erhalten Sie bei den zuständigen Sachbearbeitern.

Flächennutzungsplan

Teilpläne des Flächennutzungsplanes für die einzelnen Ortsgemeinden/Stadt

Der  Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Wörrstadt  wurde  im Februar 2006 rechtskräftig. Eine redaktionelle Fortschreibung erfolgte im Jahr 2017. Auskünfte zum Flächennutzungsplan erhalten Sie bei den zuständigen Sachbearbeitern.

Bitte beachten Sie, dass, soweit der Plan nicht in Originalgröße ausgedruckt werden kann, der Maßstab nicht mit dem Originalmaßstab übereinstimmen muss.

Flächennutzungsplan Armsheim

Flächennutzungsplan Ensheim

Flächennutzungsplan Gabsheim

Flächennutzungsplan Gau-Weinheim

Flächennutzungsplan Partenheim

Flächennutzungsplan Saulheim

Flächennutzungsplan Schornsheim

Flächennutzungsplan Spiesheim

Flächennutzungsplan Sulzheim

Flächennutzungsplan Udenheim

Flächennutzungsplan Vendersheim

Flächennutzungsplan Wallertheim

Flächennutzungsplan Wörrstadt

Flächennutzungsplan Legende seperat

Flächennutzungsplan Dokumentation Endfassung Planstand 30.11.2017

Offenlagen

Stadt Wörrstadt - Bebauungsplan Nr. 50 „Gewerbepark an der A 63, Teil IV - Greenpark“ - Unterlagen zur frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß §§ 3 (1) + 4 (1) BauGB vom 15.09.2023 bis einschließlich 13.10.2023:

Stadt Wörrstadt - Bebauungsplan Nr. 2.5 + 3.7 »Gewerbepark an der A 63, Teil I, 5. Änderung + Teil II, 7. Änderung« (Kita) - Unterlagen zur förmlichen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß §§ 3 (2) + 4 (2) BauGB vom 27.10.2023 bis einschließlich 30.11.2023: