Fließender Verkehr
Kommunale Geschwindigkeitsüberwachung
Die Verbandsgemeinde Wörrstadt führt für den gesamten Landkreis Alzey-Worms in Eigenregie Geschwindigkeitskontrollen innerhalb geschlossener Ortschaften durch.
Die einzelnen Kommunen melden aus ihren Zuständigkeitsbereichen der Verbandsgemeinde Wörrstadt jeweils Straßenabschnitte, die überwacht werden sollen. Dabei bilden Überwachungsschwerpunkte die sogenannten Gefahren- oder Unfallschwerpunkte bzw. die besonders schutzwürdigen Bereiche. Dies sind beispielsweise Schulwege, Nahbereiche von Kindergärten, Schulen, Krankenhäusern und Seniorenheimen sowie verkehrsberuhigte Bereiche.
Kontrolliert wird also überall dort, wo zu schnelles Fahren eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer verursacht. Denn: Überhöhte Geschwindigkeit ist Unfallursache Nr. 1!
Kontrollen finden in der Regel werktags zwischen 06.00 Uhr und 22.00 Uhr statt, aber auch anlassbezogen an Sonn- und Feiertagen.
Mit diesen Folgen müssen Schnellfahrer rechnen:
Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit mit PKW - innerorts - | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
---|---|---|---|
Bis 10 km/h | 30 € | Nein | Nein |
11-15 km/h | 50 € | Nein | Nein |
16-20 km/h | 70 € | Nein | Nein |
21-25 km/h | 115 € | 1 | Nein |
26-30 km/h | 180 € | 1 |
* |
31-40 km/h | 260 € | 2 |
1 Monat |
41-50 km/h | 400 € | 2 |
1 Monat |
51-60 km/h | 560 € | 2 |
2 Monate |
61-70 km/h | 700 € | 2 |
3 Monate |
über 70 km/h | 800 € | 2 |
3 Monate |
* Ein Fahrverbot wird in der Regel nur verhängt, wenn innerhalb von 12 Monaten zweimal Geschwindigkeitsverstöße von 26 km/h oder mehr begangen werden.