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Bauanträge

Bei Neubau, Änderung, Abbruch oder der Nutzungsänderung von baulichen Anlagen ist je nach Lage des Bauvorhabens folgendes Verfahren erforderlich:

Die Antragsunterlagen sind je in 3-facher Ausfertigung über die Verbandsgemeindeverwaltung einzureichen.

Freistellungsverfahren:

Im Geltungsbereich eines Bebauungsplans wird für Vorhaben gem. § 66 Absatz 1 Nr. 1 Landesbauordnung RLP, deren Planung im Einklang mit den Festsetzungen des Bebauungsplans liegt, kein Genehmigungsverfahren durchgeführt. Die Mitteilung über die Durchführung im Freistellungsverfahren erfolgt innerhalb eines Monats ab Eingang der vollständigen Bauunterlagen durch die Verbandsgemeindeverwaltung. Eine Baugenehmigung entfällt.

Die Gebühr beträgt 110 €.

Baugenehmigungsverfahren:

Weicht ein Vorhaben von den Festsetzungen des Bebauungsplans ab oder richtet sich die Bebauung nach den Vorschriften des § 34 Baugesetzbuch (= unbeplanter Innenbereich /kein Bebauungsplan vorhanden) oder des § 35 Baugesetzbuch (Bebauung im Außenbereich), so ist ein Baugenehmigungsverfahren durchzuführen.
Die Genehmigung wird durch die Untere Bauaufsichtsbehörde der Kreisverwaltung Alzey-Worms erteilt. Die Gebühr wird in Abhängigkeit der Baukosten festgesetzt.

Bauvoranfrage:

Einzelne Fragen zur Bebauung können vor dem eigentlichen Verfahren durch eine formlose Anfrage geklärt werden. Es wird empfohlen, die Bauvoranfrage mit einem aussagekräftigen Anschreiben mit konkreter Fragestellung, einen Lageplan und ggf. Skizzen einzureichen.

Die Gebühr wird durch die Kreisverwaltung Alzey-Worms als Untere Bauaufsichtsbehörde festgesetzt.