Neue Klimaschutzförderrichtlinie der Verbandsgemeinde Wörrstadt
Die neue Klimaschutzförderrichtlinie hat der Verbandsgemeinderat am 4. April 2024 verabschiedet. Durch diese werden Anreize für Bürgerinnen und Bürger geschaffen, zukünftig einen wesentlichen Beitrag zur Energie- und Wärmewende zu leisten. Zuschüsse werden für energetische Sanierungsmaßnahmen in bestehenden Gebäuden und den Kauf von sogenannten Balkonkraftwerken innerhalb der Verbandsgemeinde Wörrstadt gewährt. Die Anträge sind an folgende Mailadresse zu senden: klimafoerderung@vgwoerrstadt.de.
Das Antragsverfahren umfasst das Einsenden folgender Unterlagen:
- Antragsformular Klimaschutzförderrichtlinie
- Rechnungskopie des Fachbetriebs mit Angabe des Fertigstellungsdatums und/oder Rechnung über Kauf
- Fotodokumentation (vorher/nachher)
- Berechnungs- oder Messprotokoll (bei hydraulischen Abgleich)
- Bauteilnachweis bei Dämmung der Dachgeschossdecke und/oder der Dachschrägen zum Erhalt einer zusätzlichen Förderung in Höhe von 100 Euro
- Baufertigstellungsanzeige bei Gebäuden oder Wohnräumen, die zum Zeitpunkt der Antragsstellung 5 Jahre alt sind.
Die Anträge sind in einer Datei per E-Mail an klimafoerderung@vgwoerrstadt.de zu senden, wahlweise können Sie postalisch zugesendet werden.
Das Team der Stabsstelle Klimaschutz steht Ihnen bei Rückfragen unter den Telefonnummern 06732 601-5071 und 06732 601-5061 zur Verfügung.