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Förderprogramme

Vorläufige Beendigung des verbandsgemeindeeigenen Förderprogramms (Klimaschutzförderrichtlinie)

Seit Juli 2022 gewährt die Verbandsgemeinde Wörrstadt, im Rahmen der ihr zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel, Fördermittel u.a. für die Installation von Photovoltaik-Anlagen in Kombination mit einem Speicher oder den Austausch von ineffizienten Heizungspumpen. Dabei ist die Gewährung der Zuschüsse eine freiwillige Leistung, auf deren Bewilligung kein Rechtsanspruch besteht.

Aufgrund der aktuellen Energiesituation, verbunden mit dem Krieg in der Ukraine, ist seit geraumer Zeit ein erheblicher Anstieg an Anträgen zu verzeichnen. Dies veranlasst uns dazu, das Förderprogramm vorläufig zu beenden und nur noch Anträge anzunehmen, die bis zum 30. April eingehen. Es ist jedoch unklar, wie viele Antragsstellende einen Zuschuss nach der Klimaschutzförderrichtlinie erhalten werden. Anträge die nach diesem Datum eingereicht werden, können nicht mehr berücksichtigt werden und bedürfen im Falle einer Wiederaufnahme des Förderprogramms einer erneuten Antragsstellung.

Die Verbandsgemeinde Wörrstadt wird sich in den kommenden Monaten mit den Möglichkeiten einer Fortführung des Förderprogramms beschäftigen und darüber informieren. Den Stopp des Förderprogramms bedauern wir sehr, auch wenn dieser deutlich macht, wie viele Bürgerinnen und Bürger in unserer Verbandsgemeinde sich mit Klimaschutz und Energiesparmaßnahmen beschäftigen und wie überdurchschnittlich positiv das Förderprogramm angenommen wird.

Für Fragen steht Ihnen Klimaschutzmanagerin Daria Paluch gerne zur Verfügung.