Bauleitplanung und Bauordnungsrecht
In der Bauleitplanung der Verbandsgemeinde Wörrstadt werden unter anderem der vorbereitende Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Wörrstadt, sowie die daraus abzuleitenden Bebauungspläne der jeweiligen Gemeinde entwickelt.
Ein Bebauungsplan legt zum Beispiel durch bestimmte Vorgaben fest, in welcher Art und Weise die Bebauung eines Grundstücks möglich ist beziehungsweise welche Grundflächen im Rahmen dieser Arbeiten nicht bebaut werden dürfen.
Aus diesem Grund sind Bebauungspläne ein wichtiges Werkzeug für die städtebauliche Entwicklung einer Gemeinde oder um eine künftige Bebauung zu koordinieren und städtebaulich sinnvoll zu gestalten.
Im Sachgebiet Bauleitplanung erhalten Bauherren und Architekten zu kommunalen baurechtlichen Fragen antworten und finden auch Ihren Ansprechpartner, wenn Sie Auskunft zu bestehenden Bebauungsplänen oder diese zur Verfügung gestellt bekommen wollen.
Bauvoranfragen, Bauanträge und Anträge im Freistellungsverfahren sind ein weiter wesentlicher Bestandteil der Aufgaben.
Auch das Einzelhandelskonzept der Verbandsgemeinde und der Lärmaktionsplan vom Land Rheinland-Pfalz sind hier weitere Aufgabenstellungen.