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Hausnummernvergabe


Die Hausnummernvergabe erfolgt für Neubauten automatisch im Rahmen des Bauantragsverfahrens. Bei Grundstücksteilungen erfolgt sie auf formlosen Antrag.

Die Nummerierung erfolgt systematisch vom Ortskern weg mit geraden Nummern auf der linken Seite und mit ungeraden Nummern auf der rechten Seite.

Grundsätzlich gilt: Jedes Haus ist vom Eigentümer auf eigene Kosten mit der zugeteilten Hausnummer zu versehen. Die Hausnummer muss von der Straße aus erkennbar sein.