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Heiraten in der Verbandsgemeinde Wörrstadt

Wir freuen uns, dass Sie sich für eine Trauung in der Verbandsgemeinde Wörrstadt interessieren.

Lassen Sie sich verzaubern von unserer wunderschönen Hügel- und Weinlandschaft. Erleben Sie die Gastfreundschaft und Lebensfreude in den zahlreichen Weinstuben, Gewölbekellern und Straußwirtschaften, umgeben von den Feldern und beeindruckenden Weinbergen mit zauberhaften Weinbergstürmen. Machen Sie Ihre Hochzeit zu einem unvergesslichen Tag und geben Sie sich das Ja-Wort in einem unserer bezaubernden Trauräume.

Bevor Sie in Ihren wohl schönsten Tag des Lebens starten, bedarf es zuvor der Anmeldung der Eheschließung.

Hier beantworten wir Ihre Fragen:

Dürfen wir in der Verbandsgemeinde Wörrstadt heiraten, auch wenn wir hier nicht wohnen?

Selbstverständlich kann die Eheschließung auch dann in der Verbandsgemeinde Wörrstadt erfolgen, wenn Sie nicht hier wohnen. Sie müssen lediglich Ihre Eheschließung beim Standesamt Ihres Wohnsitzes vorher anmelden. Das auswärtige Standesamt sendet uns die gesamten Unterlagen zu und wir nehmen dann Kontakt mit Ihnen auf.

Wir wohnen in der Verbandsgemeinde Wörrstadt, können wir auch außerhalb der Verbandsgemeinde heiraten?

Grundsätzlich kann die Eheschließung überall in Deutschland erfolgen. Voraussetzung dafür ist, dass Sie diese zuvor beim Standesamt am Wohnort angemeldet haben.

Wo findet die Anmeldung statt, wenn nur einer der Verlobten in der Verbandsgemeinde wohnt?

Sie haben die Wahl, bei welchem Wohnort-Standesamt Sie die Eheschließung anmelden wollen.

Wann kann ich die Eheschließung anmelden?

Die Anmeldung ist während der allgemeinen Öffnungszeiten und nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Wie lange im Voraus kann ich anmelden?

Die Anmeldung der Eheschließung kann frühestens 6 Monate vor dem gewünschten Termin erfolgen.

Welche Unterlagen muss ich mitbringen?

1. Wenn Sie beide die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und Ihre erste Ehe eingehen:

  • gültiger Reisepass oder Personalausweis
  • erweiterte Meldebescheinigung bei auswärtigem Hauptwohnsitz (nicht älter als 4 Wochen)
  • beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate).

2. Wenn Sie bereits verheiratet waren oder in einer Lebenspartnerschaft lebten, benötigen Sie zusätzlich:

  • beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister mit Auflösungsvermerk (nicht älter als 6 Monate, erhältlich beim ehemaligen Eheschließungsstandesamt),
  • Scheidungsbeschluss mit Rechtskraftvermerk
  • bei aufgehobenen Lebenspartnerschaften ist dies in der Regel das rechtskräftige Aufhebungsurteil bzw. die Sterbeurkunde des/der früheren Lebenspartners/Lebenspartnerin
  • gegebenenfalls Sterbeurkunde des/der früheren Ehepartners/Ehepartnerin.

3. Wenn Sie mit Ihrem zukünftigen Ehepartner bereits gemeinsame Kinder haben:

  • beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister oder Geburtsurkunde (nicht älter als 6 Monate), in der Sie beide als Eltern eingetragen sind, sowie die Nachweise der Vaterschaftsanerkennung und Sorgeerklärung.

Hinweis

Auf Grund der Komplexität bilden wir in dieser Übersicht lediglich die Standardfälle ab. Grundsätzlich sollte vorab immer eine telefonische oder persönliche Kontaktaufnahme erfolgen. Insbesondere auch dann, wenn ein Auslandsbezug gegeben ist (ausländische Staatsangehörigkeit oder ausländische Urkunden).

Gebühren


DienstleistungPreis
Anmeldung der Eheschließung   52,00 €
Anmeldung der Eheschließung mit Prüfung ausländischem Recht   64,00 €
Durchführung der Eheschließung während der Geschäftszeiten   45,00 €
Durchführung der Eheschließung außerhalb der Geschäftszeiten 100,00 €
Trauung außerhalb des Amtssitzes während der Geschäftszeiten 100,00 € + Miete + evtl. weitere Kosten
Trauung außerhalb des Amtssitzes außerhalb der Geschäftszeiten 150,00 € + Miete + evtl. weitere Kosten
Trauraum Saulheim (Miete) 250,00 €
Trauraum Schornsheim (Miete) 199,00 €
Urkunden (erste)   13,00 €
jede weitere Urkunde     6,50 €
Namenserklärung   25,90 €

Gestaltung der Eheschließung

Damit Ihr Hochzeitstag der "schönste Tag Ihres Lebens" und somit zu einem unvergesslichen Erlebnis wird, sind wir bestrebt, Ihre Eheschließung so persönlich wie möglich zu gestalten.

Sie haben neben der persönlichen Ansprache des Standesbeamten auch die Möglichkeit, Ihre Trauung selbst mit zu gestalten. Sei es in Form eines Musikbeitrages, Liedes oder ähnlichem.

Ihrer Kreativität sind hier kaum Grenzen gesetzt. Sprechen Sie uns einfach an!

Samstagstermine

23. März 2024

27. April 2024

25. Mai 2024

22. Juni 2024

27. Juli 2024

24. August 2024

28. September 2024

26. Oktober 2024