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Kommunaler Vollzugsdienst

Der Kommunale Vollzugsdienst der Verbandsgemeinde Wörrstadt ist für die Gefahrenabwehr und die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zuständig.

Ausgenommen hiervon ist die Verfolgung von Straftaten. Dies ist Aufgabe der Polizei.

Im Fokus stehen beim Kommunalen Vollzugsdienst insbesondere

  • nächtliche Ruhestörungen durch private Feiern und Partys
  • Belästigungen der Allgemeinheit
  • Anleinpflicht von Hunden
  • Überwachung des Verlaufs von Veranstaltungen
  • Kontrollen zur Einhaltung des Jugendschutzes in Gaststätten, Spielhallen und Lebensmittelmärkten
  • Überwachung der Auflagen für die Sondernutzung des öffentlichen Straßenraums, etwa durch Verkaufsstände.