Inklusion
Unser Grundverständnis als Verbandsgemeinde
Die UN-Konvention über die Rechte von Bürgerinnen und Bürgern mit Behinderung betrachtet Behinderung nicht länger als ein rein persönliches Schicksal, sondern als eine Wechselwirkung zwischen einer individuellen Beeinträchtigung und den gesellschaftlichen Barrieren.
Wir haben uns als Verbandsgemeinde das Ziel gesetzt, diese Barrieren schrittweise abzubauen und die gesellschaftlichen Strukturen so zu gestalten und zu verändern, dass sie den unterschiedlichsten Lebenssituationen – gerade auch von Menschen mit Behinderung – von Anfang an gerecht werden, denn oftmals sind es die einfachen Dinge, die den Alltag unnötig erschweren.
Vom Verbandsgemeinderat wurde der 1. Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention einstimmig verabschiedet. Die darin festgelegten Maßnahmen befinden sich aktuell im Umsetzungsprozess.