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Standfestigkeitsprüfung Grabmale 2024 auf den Friedhöfen der VG Wörrstadt

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH) müssen die Friedhofsträger im Rahmen ihrer Verkehrssicherungspflicht zumindest einmal im Jahr die Standfestigkeit der Grabmale überprüfen lassen. Frost, Regen, Senkungen und Einwirkungen von Wurzelwerk können die Standsicherheit von Grabmalen erheblich beeinträchtigen, ohne dass für den Laien sichtbare Schäden entstehen. Durch die regelmäßige Prüfung der Standsicherheit wird gewährleistet, dass auf den Friedhöfen keine Gefährdung von Personen durch lose Grabsteine ausgeht und somit Unfälle verhindert werden.


Die diesjährige Überprüfung der Standsicherheit findet am Mittwoch, 3. April 2024, statt. Die Startzeiten auf den Friedhöfen sind wie folgt geplant:

  • Friedhof Wörrstadt 8.00 Uhr
  • Friedhof Rommersheim 9.25 Uhr
  • Friedhof Armsheim 9.40 Uhr
  • Friedhof Schimsheim 10.00 Uhr
  • Friedhof Wallertheim 10.25 Uhr
  • Friedhof Gau-Weinheim 10.45 Uhr
  • Friedhof Vendersheim 11.00 Uhr
  • Friedhof Partenheim 11.10 Uhr
  • Friedhof Ober-Saulheim 11.35 Uhr
  • Friedhof Nieder-Saulheim 11.55 Uhr
  • Friedhof Sulzheim 13.00 Uhr
  • Friedhof Ensheim 13.20 Uhr
  • Friedhof Spiesheim 13.35 Uhr
  • Friedhof Gabsheim 13.55 Uhr
  • Friedhof Schornsheim 14.10 Uhr
  • Friedhof Udenheim 14.55 Uhr

Die Prüfung wird in diesem Jahr von mehreren Personen gleichzeitig durchgeführt. Bitte beachten Sie, dass nur die Anfangszeit auf dem Friedhof in Wörrstadt feststeht. Die weiteren Anfangszeiten können sich aufgrund der auf den vorherigen Friedhöfen vorgefundenen Verhältnisse geringfügig ändern.