Ehrenamtskarte Rheinland-Pfalz
Mit der landesweiten Ehrenamtskarte Rheinland-Pfalz soll den ehrenamtlich Engagierten für ihren Einsatz gedankt und ihnen die Wertschätzung entgegengebracht werden, die sie verdienen.
Die Landesregierung hat die Ehrenamtskarte in enger Zusammenarbeit mit den rheinland-pfälzischen Kommunen auf den Weg gebracht – auch die Verbandsgemeinde Wörrstadt ist dabei. Die Karte hat eine Gültigkeit von zwei Jahren.
Voraussetzung für den Erhalt der Ehrenamtskarte:
- Die Bürgerin bzw. der Bürger muss über 14 Jahre alt sein.
- Sie bzw. er muss sich mindestens fünf Stunden pro Woche bzw. 250 Stunden pro Jahr ehrenamtlich engagieren.
- Das Ehrenamt muss auf eine längere Dauer angelegt sein und im Regelfall bereits mindestens ein Jahr ausgeübt worden sein.
- Die ehrenamtliche Aufgabe muss ausschließlich für Dritte ohne Aufwandsentschädigung geleistet werden. Es darf nur ein Entgelt bzw. eine sonstige Entschädigung erfolgen, die den tatsächlich angefallenen Auslagen entspricht.
Antragsformular Ehrenamtskarte
Bitte senden Sie Ihren ausgefüllten Antrag an die Generationenbeauftragte.
Jubiläumskarte Rheinland-Pfalz
Auf vielfältigen Wunsch von Vereinen, Organisationen und Ehrenamtlichen soll langjährig Engagierten, die jedoch die geforderte wöchentliche bzw. jährliche Stundenanzahl nicht erbringen, der Zugang zur Jubiläums-Ehrenamtskarte ermöglicht werden.
Die Karte kann von den Engagierten selbst beantragt werden. Vereine, Verbände oder Kommunen können verdiente Ehrenamtliche auch für diese Auszeichnung vorschlagen. Es gelten dieselben Vergünstigungen wie für die Landesweite Ehrenamtskarte. Die Karte gilt lebenslang.
Voraussetzung für den Erhalt der Jubiläums-Ehrenamtskarte ist ein ehrenamtliches Engagement, das seit mindestens 25 Jahren ausgeübt wird. Die sonstigen Vergabekriterien der Ehrenamtskarte entfallen gänzlich. Das Engagement kann kontinuierlich in einer Organisation oder aber in verschiedenen Tätigkeitsbereichen erfolgt sein. Auch langjährig Engagierte, die sich aufgrund ihres Alters oder ihrer gesundheitlichen Situation nicht mehr engagieren, können die Jubiläums-Ehrenamtskarte erhalten.
Wertschätzung und Anerkennung Ihres bürgerschaftlichen Engagements
Das bürgerschaftliche Engagement hat in der Verbandsgemeinde einen bedeutenden Stellenwert. Es verdient eine besondere Anerkennung und Würdigung. Durch die Vorlage der Ehrenamtskarte bzw. Ihrer Jubiläumskarte erhalten Sie kostenlosen Eintritt in das Neubornbad in Wörrstadt-Rommersheim sowie Vergünstigungen bei kulturellen Veranstaltungen der Verbandsgemeinde.
Weitere Vergünstigungsangebote in Rheinland-Pfalz erfahren Sie auf der Website www.wir-tun-was.rlp.de.
Antragsformular Jubiläums-Ehrenamtskarte RLP
Vorschlagsformular Jubiläums-Ehrenamtskarte RLP
Koordinierung und Verwaltung der Ehrenamtskarten liegt bei der Leitstelle Ehrenamt und Bürgerbeteiligung in der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz.
Vergünstigungen
Für Karteninhaber
Typische Vergünstigungen sind beispielsweise ermäßigte Eintrittspreise oder zwei Tickets zum Preis von einem für Museen, Bäder, Theater, Veranstaltungen sowie Ermäßigungen auf Waren oder Dienstleistungen oder Einladungen zu besonderen Veranstaltungen. Alle Vergünstigungsangebote sind auf www.wir-tun-was.rlp.de zu finden. Einrichtungen und Unternehmen, welche die landesweite Ehrenamtskarte mit Vergünstigungen unterstützen, sind an einem Mitmach-Aufkleber zu erkennen.
Die Vergünstigungsangebote werden in ein landesweites Verzeichnis aufgenommen, auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Wörrstadt präsentiert und sind auf der Seite www.wir-tun-was.rlp.de zu finden.
Die Verbandsgemeinde Wörrstadt gewährt Inhaberinnen/Inhabern der landesweiten Ehrenamtskarte Rheinland-Pfalz folgende Vergünstigungen:
1. Freien Eintritt in das Neubornbad der VG Wörrstadt
2. 20 % Vergünstigung beim Kauf einer Eintrittskarte für die Kulturveranstaltungen der VG Wörrstadt.
Voraussetzungen:
Die Ehrenamtskarte ist an der Kasse des Neubornbades bzw. bei den Vorverkaufsstellen und an der (Abend-)Kasse der jeweiligen Kulturveranstaltung vorzulegen.
Der Personalausweis sollte auf Verlangen vorgezeigt werden können.
Für Firmen und Dienstleister
Die Beteiligung an der Ehrenamtskarte als Vergünstigungspartner ermöglicht die Erschließung neuer Kundenkreise. Sie können sich jederzeit dazu entschließen, Ihr Angebot zurückzuziehen und nicht mehr als Vergünstigungspartner zu agieren.
Als Vergünstigungspartner erhalten Sie Werbematerialien zur Ehrenamtskarte, um auf Ihr Angebot aufmerksam zu machen (Plakate, Flyer).
Bitte füllen Sie die Vereinbarung zur Anmeldung von Vergünstigungen aus und senden Sie sie bitte in doppelter Ausführung an: Verbandsgemeinde Wörrstadt, Generationenbeauftragte, Susanne Schwarz Fenske, Zum Römergrund 2-6, 55286 Wörrstadt.