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Bauanträge

Bei Neubau, Änderung, Abbruch oder der Nutzungsänderung von baulichen Anlagen ist je nach Lage des Bauvorhabens folgendes Verfahren erforderlich:

Die Antragsunterlagen sind je in 3-facher Ausfertigung über die Verbandsgemeindeverwaltung einzureichen.

Freistellungsverfahren

Im Geltungsbereich eines Bebauungsplans wird für Vorhaben gem. § 66 Absatz 1 Nr. 1 Landesbauordnung RLP, deren Planung im Einklang mit den Festsetzungen des Bebauungsplans liegt, kein Genehmigungsverfahren durchgeführt. Die Mitteilung über die Durchführung im Freistellungsverfahren erfolgt innerhalb eines Monats ab Eingang der vollständigen Bauunterlagen durch die Verbandsgemeindeverwaltung. Eine Baugenehmigung entfällt.

Die Gebühr beträgt 110 .

Baugenehmigungsverfahren

Weicht ein Vorhaben von den Festsetzungen des Bebauungsplans ab oder richtet sich die Bebauung nach den Vorschriften des § 34 Baugesetzbuch (= unbeplanter Innenbereich /kein Bebauungsplan vorhanden) oder des § 35 Baugesetzbuch (Bebauung im Außenbereich), so ist ein Baugenehmigungsverfahren durchzuführen.
Die Genehmigung wird durch die Untere Bauaufsichtsbehörde der Kreisverwaltung Alzey-Worms erteilt. Die Gebühr wird in Abhängigkeit der Baukosten festgesetzt.

Bauvoranfrage

Einzelne Fragen zur Bebauung können vor dem eigentlichen Verfahren durch eine formlose Anfrage geklärt werden. Es wird empfohlen, die Bauvoranfrage mit einem aussagekräftigen Anschreiben mit konkreter Fragestellung, einen Lageplan und ggf. Skizzen einzureichen.

Die Gebühr wird durch die Kreisverwaltung Alzey-Worms als Untere Bauaufsichtsbehörde festgesetzt.

Bauantragsunterlagen

Die Bauantragsunterlagen müssen von einem bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser erstellt und unterschrieben sein. Bauvorlageberechtigt sind Architekten, die aufgrund des Architektengesetzes diese Berufsbezeichnung führen und in die Architektenliste eingetragen sind, oder Ingenieure, die in einer von der Kammer der beratenden Ingenieure geführten Liste eingetragen sind. Es empfiehlt sich daher für den Bauherren dringend, sich die Planvorlageberechtigung des Architekten oder Ingenieurs nachweisen zu lassen.

Die Entwurfsverfasser sind für die Vollständigkeit und Brauchbarkeit ihrer Entwürfe verantwortlich. Sie haben dafür zu sorgen, dass die für die Ausführung des Vorhabens erforderlichen Einzelzeichnungen, Einzelberechnungen und Anweisungen geliefert werden und dass diese den genehmigten Bauunterlagen sowie den baurechtlichen und sonstigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften entsprechen.

Dem Bauantrag müssen in der Regel folgende Unterlagen beigefügt werden:

  • Bauantragsformular
  • Baubeschreibung
  • Betriebsbeschreibung
  • Berechnung Nutz- / Wohnfläche
  • Berechnung des umbauten Raumes
  • Berechnung der Baukosten
  • Nachweis der Grundflächenzahl (GRZ)
  • Nachweis der Geschossflächenzahl (GFZ)
  • Stellplatznachweis
  • Abstandsflächennachweis
  • aktueller amtlicher Lageplan (i.d.R. Maßstab 1:1000) mit Eintragung der vorhandenen Bebauung und des geplanten Gebäudes mit Grenzabständen
  • Bauzeichnungen im Maßstab 1:100 (Grundrisse, Schnitte, Ansichten)
  • statistischer Erhebungsborgen
  • Bautechnische Nachweise (Statik, Wärme- und Schallschutz)
  • Einfügungsnachweis (im unbeplanten Innenbereich gem. § 34 BauGB)


Die für den Bauantrag erforderlichen Formulare / Vordrucke finden Sie im Internet beim Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz (Link in der Randspalte).

Den Statistischen Erhebungsbogen finden Sie im Internet beim Statistischen Landesamt (Link in der Randspalte).

Hinweise

Auszüge aus dem Baulastenverzeichnis erhalten Sie bei der Kreisverwaltung Alzey-Worms. Unter dem rechts stehenden Formular können Sie Auszüge aus dem Baulastenverzeichnis bei der Kreisverwaltung Alzey-Worms beantragen.

Die Anforderung von archivierten Baugenehmigungen ist ebenfalls bei der Kreisverwaltung Alzey-Worms vorzunehmen. Unter dem rechts stehenden Formular können Sie die archivierten Baugenehmigungen bei der Kreisverwaltung Alzey-Worms beantragen.