Videoüberwachung
INFORMATIONSPFLICHT NACH Art. 13 DSGVO
Art. 13 DSGVO normiert, worüber eine betroffene Person bei einer Erhebung personenbezogener Daten, die unmittelbar bei ihr selbst erfolgt, zu informieren ist (sog. Direkterhebung).
1 Bezeichnung des konkreten Verarbeitungsvorgangs
Videoüberwachung im Außenbereich des Hauptgebäudes der Verbandsgemeindeverwaltung Wörrstadt, Zum Römergrund 2-6, 55286 Wörrstadt und des Technischen Rathauses, Zum Römergrund 5, 55286 Wörrstadt mit folgenden Aufzeichnungszeiten:
Mo: 18:00 – Di: 06.00 / Di: 18:00 – Mi: 06.00 / Mi: 18:00 – Do: 06.00 / Do: 21:00 – Fr: 06.00 / Fr: 18:00 – Mo: 06.00 - An Feiertagen beginnt die Videoüberwachung am Vorabend des Feiertages um 18.00 Uhr und endet am nächsten Öffnungstag um 06.00 Uhr.
2 Verantwortlicher sowie ggf. Vertreter (Art. 13 Abs. 1 lit. a DSGVO)
3 Datenschutzbeauftragter (Art. 13 Abs. 1 lit. b DSGVO)
4 Zweck und Rechtsgrundlage der Verarbeitung personenbezogener Daten (Art. 13 Abs. 1 lit. c DSGVO)
4.1. Zwecke der Verarbeitung personenbezogener Daten
- Wahrnehmung einer Aufgabe im öffentlichen Interesse
- Wahrnehmung des Hausrechts
- Schutz des Eigentums
4.2 Rechtsgrundlage der Verarbeitung personenbezogener Daten
§ 21 LDSG RLP
5 Berechtigte Interessen (Art. 13 Abs. 1 lit. d DSGVO)
Entfällt vorliegend
6 Ggf. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten (Art. 13 Abs. 1 lit. e DSGVO)
Intern: Autorisierte Mitarbeitende / der Datenschutzschutzbeauftragte der VG Wörrstadt, die unter streng definierten Bedingungen und ausschließlich im Rahmen der festgelegten Zwecke Zugriff auf die Daten nehmen können.
Extern: Im Falle der Verfolgung von Straftaten kann eine Weitergabe der Daten an Ermittlungsbehörden, Rechtsanwälte und Gerichte erfolgen.
7 ggf. Übermittlung an ein Drittland oder eine internationale Organisation oder diesbezügliche Absicht (Art. 13 Abs. 1 lit. f DSGVO)
Übermittlungen an ein Drittland oder eine internationale Organisation finden nicht statt und sind auch nicht beabsichtigt.
8 Dauer der Speicherung oder Kriterien für Festlegung der Speicherdauer (Art. 13 Abs. 2 lit. a DSGVDSGVO)
Die Speicherdauer der Videoüberwachung beträgt 72 Stunden. Über diesen Zeitraum hinaus können Bildsequenzen gespeichert werden, die z.B. für polizeiliche Ermittlungen bei entsprechenden Vorfällen benötigt werden.
9 Betroffenenrechte (Art. 13 Abs. 2 lit. b DSGVO)
Jede von einer Datenverarbeitung betroffene Person hat nach der DSGVO insbesondere folgende Rechte:
9.1 Recht auf Auskunft
Recht auf Auskunft über die gespeicherten personenbezogenen Daten und deren Verarbeitung (Art. 15 DSGVO).
9.2 Recht auf Berichtigung
Recht auf Berichtigung, soweit die betreffenden Daten unrichtig oder unvollständig sind (Art. 16 DSGVO).
9.3 Recht auf Löschung
Recht auf Löschung der gespeicherten personenbezogenen Daten, sofern die Daten nicht noch zur Erfüllung gesetzlicher Aufgaben benötigt werden (Art. 17 DSGVO).
9.4 Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
Recht, unter den in der Vorschrift genannten Voraussetzungen, eine Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen (Art. 18 DSGVO).
9.5 Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung
Recht, jederzeit aus Gründen, die sich aus einer persönlichen, besonderen Situation ergeben, gegen die Verarbeitung Widerspruch einzulegen (Art. 21 DSGVO).
10 Beschwerderecht (Art. 13 Abs. 2 lit. d DSGVO)
Recht einer betroffenen Person auf Beschwerde beim Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, sofern sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden/ wurden (Art. 77 DSGVO).