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Friedhofs- und Bestattungswesen

Das Friedhofs- und Bestattungswesen Rheinland-Pfalz unterliegt strengen gesetzlichen Vorgaben:

  • Bestattungsgesetz Rheinland-Pfalz vom 04.03.1983 (GVBl. 1983, S. 69, zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.12.2019 (GVBl. 2019 Seite 341) 
  • Landesverordnung zur Durchführung des Bestattungsgesetzes Rheinland-Pfalz vom 20.06.1983 (GVBl. 1983, Seite 133, zuletzt geändert durch Verordnung vom 15.04.2020 (GVBl. 2020, Seite 126))

In der Verbandsgemeinde Wörrstadt werden 16 Gemeindefriedhöfe unterhalten. Auf dem jeweiligen Gemeindefriedhof ist die Bestattung verstorbener Gemeindeeinwohner zuzulassen und grundsätzlich sind Reihengräber zur Verfügung zu stellen. Das Nähere regeln die einzelnen Friedhofsträger (Gemeinden) durch Satzung.

Die aktuellen Friedhofs- und Friedhofsgebührensatzungen

Wir beraten Sie gerne über

  • die Beisetzungsmöglichkeiten und die verschiedenen Grabarten auf dem Friedhof
  • die Kosten und Gebühren der Grabstellen und der Friedhofseinrichtungen.

Wir sind Ansprechpartner bei

  • Erwerb einer Grabstelle
  • Verlängerung des Grabnutzungsrechts
  • Auflösung der Grabstelle
  • Bearbeitung von Umbettungsanfragen.