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Sanierungssatzungen

Bereits zwei Ortsgemeinden haben eine energetische Sanierungssatzung beschlossen.

Vorreiterrolle für Spiesheim - Sanierungssatzung regelt die energetische Sanierung im Ort

Spiesheim ist vermutlich die erste Kommune in Rheinland-Pfalz, die eine energetische Sanierungssatzung beschlossen hat. Hiermit setzt die Gemeinde ein Projekt ihres Quartierskonzeptes um, das im Jahr 2019 erstellt wurde. Eigentümerinnen und Eigentümer, die ein Grundstück im festgelegten Sanierungsgebiet haben, können künftig für die Durchführung energetischer Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen steuerrechtlich deutlich höhere Abschreibungen nutzen.

Diese Vorreiterrolle hatte Spiesheim schon einmal vor gut fünf Jahren, als die Gemeinde die erste in der Verbandsgemeinde Wörrstadt und darüber hinaus war, die in ihrem Neubaugebiet „An der Gänsweide“ die Nutzung fossiler Brennstoffe komplett ausschloss.

„Im übrigen Ort wird momentan“, so berichtet Ortsbürgermeister Hans Philipp Schmitt, „hauptsächlich mit Öl geheizt, da durch den Ukrainekrieg das Vorhaben, Erdgas verlegen zu lassen, gestoppt wurde. Ich denke, dass geschätzt 80 Prozent der Häuser veraltete Heizungen haben, so dass hier ein Wechsel erforderlich ist beziehungsweise in Kürze ansteht.“

Raphael Nalepa von der Deutsche Stadt- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH (DSK) erläutert die durchgeführten vorbereitenden Untersuchungen, die einen so genannten „städtebaulichen Missstand“ bescheinigen. Da der Gesetzgeber nun auch „energetische Belange“ als Missstand neu in das Baugesetzbuch aufgenommen hat, ist es möglich, auch diese steuerrechtlich abzusetzen. Der große Vorteil für die Eigentümerinnen und Eigentümer ist, dass sie die Sanierungskosten zu 100 Prozent bereits über 12 Jahre abschreiben können, nicht erst über 40 Jahre, wie es bisher der Fall war. Bereits laufende Maßnahmen können allerdings nicht berücksichtigt werden. „Durch die verkürzte Abschreibungszeit kann man mit deutlich höheren Steuererstattungen rechnen“, ergänzt Melanie Schmitt, Gebietsleiterin Rhein-Main der DSK, „wobei gegebenenfalls aus anderen Förderprogrammen noch in Anspruch genommene Gelder entsprechend verrechnet werden.“

Maßnahmen

Was sind nun die Maßnahmen, die umgesetzt werden können? Daria Paluch, Klimaschutzmanagerin der VG Wörrstadt, nennt hier den Austausch veralteter Gebäudeteile, auch von Türen und Fenstern, die Fassadensanierung, die Dachdämmung und Dachbegrünung, die Heizungssanierung, aber beispielsweise auch Maßnahmen zur Barrierefreiheit. „Durch solche Maßnahmen“, so Paluch, „wird nicht nur Energie gespart, sondern vor dem Hintergrund der stark gestiegenen Energiepreise auch bares Geld.“ Melanie Schmitt ergänzt: „Photovoltaikanlagen sind jedoch nicht förderfähig. Das kann sich aber in absehbarer Zeit ändern, wenn Solaranlagen als Bestandteil des Heizsystems, etwa bei Wärmepumpen, definiert werden.“

Wer sich für eine energetische Modernisierung entscheidet, schließt mit der Ortsgemeinde einen entsprechenden Modernisierungsvertrag, der die Details regelt. Erst wenn die DSK am Ende die entsprechende Bescheinigung ausstellt, können die Kosten beim Finanzamt geltend gemacht werden. Damit sich möglichst viele im Ort beteiligen, soll es im Frühjahr eine Infoveranstaltung in der Sängerhalle geben. „Wir müssen die Bürgerinnen und Bürger mitnehmen - Transparenz ist extrem wichtig“, so der Ortsbürgermeister.

„Die Sanierungssatzung ist die Grundlage für diesen Prozess und ich bin froh über die große Offenheit, die der Gemeinderat für diese wirklich hochkomplexe Materie zeigt“, hebt Bürgermeister Markus Conrad hervor. Momentan befinde sich Ensheim in der „vorbereitenden Untersuchung“. Grundsätzlich sei es wünschenswert, derartige Konzepte in naher Zukunft auch auf die anderen Gemeinden ausweiten zu können. Conrad: „2023 hat die Verbandsgemeinde rund 115.000 Euro Fördergelder für Klimaschutzmaßnahmen gewährt. Mit einem solchen energetischen Sanierungsprogramm wie hier in Spiesheim können Kommunen jedoch tätig werden, ohne so viel Geld in die Hand zu nehmen. Das ist ein großer Pluspunkt.“ So habe die Untersuchung für Spiesheim nur 15.000 Euro gekostet, bringe für die Bürgerinnen und Bürger und damit für die Gemeinde aber sehr große Vorteile.

Ensheim weist Sanierungsgebiet aus

Einen bedeutenden Schritt in Richtung nachhaltige Entwicklung hat der Gemeinderat Ensheim in seiner Sitzung am 15. Januar unternommen: Mit der Ausweisung eines energetischen Sanierungsgebietes trägt Ensheim erheblich zur Vorreiterrolle der Verbandsgemeinde Wörrstadt bei. Ziel der Ausweisung eines Sanierungsgebietes ist es, den Bürgerinnen und Bürgern einen Anreiz zu geben, ihre Gebäude energetisch zu sanieren und zu begrünen.

Bereits im Jahr 2019 wurde für die Ortsgemeinde ein „Integriertes Quartierskonzept“ erarbeitet, das die Grundlage für das aktuelle Sanierungsmanagement bildet. Dieses Konzept analysierte die Bedürfnisse der Gemeinde umfassend und legte Strategien fest, um die Ortsentwicklung nachhaltig zu gestalten. Die nun erfolgte Festsetzung des Sanierungsgebietes soll insbesondere Eigentümer dazu anregen, in die Sanierung ihrer Immobilien zu investieren.

„Jede Investition in die Sanierung ist eine Investition in die Zukunft unserer Gemeinde“, erklärte Stefan Haßler, Bürgermeister der Ortsgemeinde Ensheim, und ergänzt: „Auch die Vermeidung von Leerstand steht für mich dabei im Mittelpunkt“.

Der Geltungsbereich des Sanierungsgebietes umfasst die gesamte bebaute Ortsgemeinde. „Sanierungsgebiete sind der Schlüssel einer erfolgreichen Energie- und Wärmewende“, betonte Bürgermeister Markus Conrad.

Im Rahmen einer sogenannten vorbereitenden Untersuchung wurden die Ensheimer Bürgerinnen und Bürger aktiv eingebunden. Sie konnten Angaben zu den Gebäuden machen und aufzeigen, ob und welche erneuerbare Energien bereits genutzt werden.

Gleichzeitig wurden sie nach ihrer Bereitschaft befragt, Sanierungsmaßnahmen, unterstützt durch Förderungen durchzuführen, sowie nach potenziellen Hindernissen, die solche Maßnahmen erschweren könnten. Diese Informationen waren für die weiteren Planungen von großer Bedeutung.

Durch die Sanierungssatzung können Kosten für Modernisierungs- und/oder Instandhaltungsmaßnahmen – beispielsweise Dämmmaßnahmen, der Austausch von Heizungsanlagen oder Maßnahmen zur Klimaanpassung – steuerlich geltend gemacht werden. „Mit dem Sanierungsgebiet unterstützen wir die Herausforderungen, die mit der notwendigen Wärmewende einhergehen“ betont Stefan Haßler.

Das erste energetische Sanierungsgebiet in der Verbandsgemeinde wurde im Jahr 2023 in Spiesheim ausgewiesen. Für eine Dauer von 15 Jahren können nun die Bürgerinnen und Bürger in Ensheim und Spiesheim die Aufwendungen für energetische Maßnahmen an ihren Gebäuden steuerlich absetzen. Weitere Gemeinden im Verbandsgemeindegebiet haben diese Idee aufgegriffen.