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Gewerbe- und Gaststättenrecht

Eine unserer Hauptaufgaben im Bereich Gewerbe- und Gaststättenrecht besteht in der Führung des Gewerberegisters für das Gebiet der Verbandsgemeinde Wörrstadt. Darin müssen alle Gewerbetreibenden innerhalb der Verbandsgemeinde verzeichnet sein.

Berechtigten Personen und Institutionen geben wir Auskünfte aus dem Gewerberegister. Auch für verschiedene andere Gewerbe (z.B. Bewachungsdienste, Spielhallen, Makler usw.) erteilen wir die erforderliche Erlaubnis.

Insbesondere als Gaststättenbehörde sind wir zuständig für die Erteilung von Erlaubnissen in diesem Bereich (z.B. Gaststättenerlaubnisse, Gestattungen).

Daneben überwachen wir die angezeigten Betriebe und treffen zum Schutz der Allgemeinheit entsprechende Maßnahmen, die von der Versagung einer beantragten Genehmigung über die Auflagenerteilungen bis hin zur Untersagung eines Betriebs gehen können.