Klimaanpassungsrichtlinie: Mit Wasserrückhaltung und Begrünung gegen die Sommerhitze
Zunehmende Sommerhitze und plötzlicher Starkregen stellen uns vor neue Herausforderungen: Wenn asphaltierte Flächen die Hitze speichern und Regen ungenutzt in die Kanalisation fließt, leidet das Mikroklima in unseren Orten spürbar. Um das Wohnumfeld zu entlasten, setzt die Verbandsgemeinde Wörrstadt auf gezielte Wasserrückhaltung, Versickerung und Begrünung. Wer Regenwasser im eigenen Garten auffängt, versickern lässt oder Flächen begrünt, kühlt die Umgebung durch natürliche Verdunstung nachhaltig und beugt Überlastungen des Kanalnetzes bei Starkregen vor.
Wie diese und weitere Maßnahmen konkret umgesetzt werden können, erfahren Bürgerinnen und Bürger auch im Rahmen des bevorstehenden Aktionsmonats „Klimaanpassung, Starkregen und Hitze“. Zum Auftaktabend am 3. September 2026 um 18:00 Uhr im Ratssaal der Verbandsgemeinde Wörrstadt (Zum Römergrund 2–6) lädt die Verbandsgemeinde herzlich ein. Neben Präsentationen zum Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzept sowie zum Schwammstadtprinzip bieten Infostationen im Foyer Gelegenheit zum Austausch darüber, wo wir individuell stehen und was wir gemeinsam tun können. Zur besseren Planung wird um Anmeldung gebeten unter 06732-601-6142.
Wer direkt aktiv werden möchte, wird über die Klimaanpassungsrichtlinie der Verbandsgemeinde finanziell und durch Sachleistungen unterstützt. Gefördert werden unter anderem Maßnahmen zur Dachflächenwasserrückhaltung: Die Anschaffung oder der Anschluss von Regentonnen an Fallrohre, das Umleiten von Oberflächenwasser zur gezielten Versickerung im Garten sowie zur Speicherung in kleinen Feuchtbiotopen wird mit 50 Prozent der Material- und Lohnkosten bezuschusst. Wer Schotter-, Pflaster- oder Asphaltflächen aufnimmt und in eine versickerungsfähige, grüne Gartenfläche umwandelt, erhält für die Entsiegelung und Entschotterung ebenfalls einen Zuschuss von 50 Prozent.
Ergänzend unterstützt werden die Begrünung von Carports, Mülltonnenverkleidungen und Fassaden mit bis zu 500 Euro. Zur direkten Schattenwirkung und Mikroklimaverbesserung stellt die Verbandsgemeinde zudem passendes Pflanzgut bereit: Bäume und Sträucher werden im Wert von bis zu 300 Euro pro Antrag als reine Sachleistung zur Verfügung gestellt, sofern der Antrag mit den gewünschten Gehölzen bis zum 15. September vorliegt. Eigenständig umgesetzte Pflanzungen werden nicht berücksichtigt.
Wer sich unsicher bei der Umsetzung ist, kann zudem eine professionelle Fachberatung zur naturnahen Gartengestaltung oder zum Gebäude- und Flächenschutz bei Starkregen in Anspruch nehmen, die mit bis zu 300 Euro gefördert wird. Die Anträge können innerhalb von drei Monaten nach Fertigstellung der Maßnahme bei der Stabsstelle Klimaschutz und Klimaanpassung eingereicht werden.