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Verbandsgemeinderat beschließt Kommunalen Wärmeplan

Wichtige Orientierung für die zukünftige Wärmeversorgung

Die Kommunale Wärmeplanung der Verbandsgemeinde Wörrstadt ist abgeschlossen. Der Verbandsgemeinderat hat den Kommunalen Wärmeplan nach intensiven Beratungen und viel Lob für die Verbandsgemeinde einstimmig bei einer Enthaltung beschlossen und damit den Vollzug der gesetzlich vorgeschriebenen Wärmeplanung auf Ebene der Verbandsgemeinde erheblich vor Ende der gesetzlichen Frist am 30. Juni 2028 herbeigeführt.

Der Kommunale Wärmeplan ist ein strategisches und informatorisches Planungsinstrument. Er zeigt auf, wie die Wärmeversorgung langfristig wirtschaftlich und klimafreundlicher gestaltet werden kann und welche Potenziale und Rahmenbedingungen vor Ort bestehen. Für die Verbandsgemeinde Wörrstadt hat die Untersuchung insbesondere gezeigt, dass aufgrund der ländlichen Siedlungsstruktur und der geringen Wärmedichten keine klassischen Wärmenetze identifiziert und wirtschaftlich betrieben werden können.

„Unsere Wärmeplanung zeigt uns sehr deutlich, dass es für unsere Verbandsgemeinde nicht die eine zentrale Lösung geben wird. Die zukünftige Wärmeversorgung besteht vielmehr aus dezentralen Lösungen und Konzepten, die zu unseren Gemeinden und den jeweiligen Gebäuden und Quartieren passen. In den meisten Fällen werden gebäudespezifische Lösungen die einzig sinnvolle Möglichkeit sein. Diese können nur von den jeweiligen Eigentümern realisiert werden. Hierbei wollen wir als Verbandsgemeinde Beratungs- und Unterstützungsleistungen im Rahmen unserer Möglichkeiten anbieten. Gleichzeitig bleibt die energetische Sanierung ein ganz zentraler Baustein, um den Wärmebedarf dauerhaft zu reduzieren“, erklärt Bürgermeister Markus Conrad. In enger Kooperation zwischen der Stabsstelle Klimaschutz, dem Fachbereich Bauen und Umwelt sowie dem Energie- und Servicebetrieb Wörrstadt sollen im weiteren Planungsverlauf die passgenauen, dezentralen Konzepte ermittelt und auf deren wirtschaftliche Umsetzbarkeit geprüft werden.

In der Verbandsgemeinde Wörrstadt bestehen bereits wichtige Grundlagen. Für neun Ortsgemeinden sowie die Stadt Wörrstadt wurden bereits Quartierskonzepte erarbeitet. Diese untersuchen unter anderem die Energieeinspar- und CO₂-Minderungspotenziale im Gebäudebestand und entwickeln auf Grundlage von Bestandsaufnahmen, Verbrauchsdaten und unterschiedlichen Szenarien konkrete Maßnahmen.

Auch bei der Umsetzung von Sanierungsmaßnahmen gibt es bereits konkrete Fortschritte. In Spiesheim und Ensheim wurde jeweils eine energetische Sanierungssatzung beschlossen. Damit wird ein Projekt aus den dortigen Quartierskonzepten umgesetzt. Gebäudeeigentümer können innerhalb des festgelegten Sanierungsgebiets für bestimmte energetische Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen steuerliche Vorteile in Anspruch nehmen. Unter den entsprechenden Voraussetzungen können die Kosten über einen Zeitraum von zwölf Jahren vollständig abgeschrieben werden. Diese Möglichkeit der besseren steuerlichen Abschreibung soll nun auf weitere Gemeinden in der Verbandsgemeinde ausgedehnt werden.

Zu den möglichen Maßnahmen gehören unter anderem der Austausch veralteter Gebäudeteile, von Türen und Fenstern, Fassadensanierungen, Dachdämmungen und Dachbegrünungen sowie die Sanierung der Heizungsanlage. Auch Maßnahmen zur Barrierefreiheit können einbezogen werden. Inzwischen laufen auch in Armsheim die vorbereitenden Untersuchungen.

„Mit dem Wärmeplan haben wir jetzt einen gemeinsamen strategischen Rahmen. Entscheidend ist, dass wir die Planung nicht als Abschluss verstehen, sondern als Grundlage für die nächsten Schritte. Die bereits vorhandenen Quartierskonzepte und Sanierungsgebiete zeigen, dass wir in unserer Verbandsgemeinde schon auf konkrete Erfahrungen und Projekte aufbauen können“, betont Bürgermeister Markus Conrad.

Rechtsgrundlage für die Kommunale Wärmeplanung ist das Wärmeplanungsgesetz des Bundes (WPG) vom 20. Dezember 2023, insbesondere § 4 Abs. 1 WPG. Danach sind für Gemeindegebiete Wärmepläne zu erstellen. In Rheinland-Pfalz wird diese Verpflichtung durch das am 26. April 2025 in Kraft getretene Landesgesetz zur Ausführung des Wärmeplanungsgesetzes auf die kreisfreien und großen kreisangehörigen Städte, die verbandsfreien Gemeinden sowie die Verbandsgemeinden übertragen.

Die Erstellung des Wärmeplans wurde im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative gefördert. Die Verbandsgemeinde Wörrstadt erhielt dabei die Höchstförderquote von 90 Prozent, was einer Förderung in Höhe von 74.541,60 Euro entspricht.