FAQ Kommunale Wärmeplanung
Der Kommunale Wärmeplan ist eine Planung. Das Ziel des Wärmeplanungsgesetzes ist es, einen wesentlichen Beitrag zur Umstellung der Erzeugung von sowie der Versorgung mit Raumwärme, Warmwasser und Prozesswärme auf erneuerbare Energien, unvermeidbare Abwärme oder einer Kombination hieraus zu leisten, zu einer kosteneffizienten, nachhaltigen, sparsamen, bezahlbaren, resilienten sowie treibhausgasneutralen Wärmeversorgung bis spätestens zum Jahr 2045 (Zieljahr) beizutragen und Endenergieeinsparungen zu erbringen (§ 1 WPG).
Der Kommunale Wärmeplan bildet demnach eine Grundlage und ist ein Baustein, um den Weg für eine klimaneutrale Wärmeversorgung in Deutschland zu ebnen.
Auch die Verbandsgemeinde Wörrstadt hat sich auf den Weg gemacht, eine Wärmeplanung für sich und ihre Gemeinden zu erstellen. Im Folgenden werden grundlegende Informationen bereitgestellt und häufige Fragen beantwortet.
Einen leichten Einstieg ins Thema ermöglicht ein Kurzfilm des Kompetenzzentrums Kommunale Wärmewende (KWW)
Zum märchenhaften Erklärfilm des KWW
Mit weiteren Fragen wenden Sie sich gerne an uns.
Allgemein
Wie läuft eine Wärmeplanung ab?
Die Schritte der Wärmeplanung werden in sieben kurzen Erklärfilmen des Kompetenzzentrums Kommunale Wärmewende gezeigt. Hier können sie online angeschaut werden: Erklärfilme Kompetenzzentrum Kommunale Wärmewende
Jede Wärmeplanung läuft nach den folgenden Schritten ab:
- Zunächst wird der Ist-Zustand ermittelt. Hierzu dürfen die für die Wärmeplanung zuständigen Stellen u.a. auch Daten erheben. Diese Bestandsanalyse beinhaltet v. a. die Ermittlung der aktuellen Wärmebedarfe oder -verbräuche sowie der vorhandenen Wärmeerzeuger und Energieinfrastrukturen, einschließlich der eingesetzten Energieträger.
- Bei der Potenzialanalyse wird u. a. geprüft, welche unterschiedlichen Quellen erneuerbare Energien oder unvermeidbarer Abwärme perspektivisch für die Wärmeversorgung zur Verfügung stehen und unter wirtschaftlichen Bedingungen nutzbar gemacht werden können. Das kann z. B. die Abwärme aus einem lokalen Rechenzentrum oder die Erschließung geothermischer oder solarthermischer Potenziale, von Umweltwärme oder Abwasserwärme sein.
- Auf Grundlage der Bestandsanalyse und der Potenzialanalyse entwickeln die planungsverantwortlichen Stellen Zielszenarien und eine Umsetzungsstrategie.
- Im Einklang mit dem Zielszenario teilt die planungsverantwortliche Stelle einzelne Gebiete in voraussichtliche Wärmeversorgungsgebiete ein, die beispielsweise zentral über ein Wärmenetz, ein Wasserstoffnetz oder dezentral über eine eigene Anlage im Gebäude (z. B. eine Wärmepumpe oder einen Biomassekessel) versorgt werden können.
Um sich verändernde Rahmenbedingungen und Lerneffekte zu berücksichtigen, ist eine regelmäßige Überprüfung und Fortschreibung der Wärmepläne, grundsätzlich alle fünf Jahre, vorgesehen. (Quelle: BMWSB)
Welchen Vorteil hat die kommunale Wärmeplanung für mich und meine Stadt?
Mit der kommunalen Wärmeplanung erlangen Kommunen und Energieversorger Planungssicherheit für den Erhalt und Bau von Energienetzen für die Wärmeversorgung. Dazu zählen zum Beispiel Gasnetze (klimaneutrale oder grüne Gase), Stromnetze (Wärmepumpe) sowie Wärmenetze (Nah-/Fernwärme). Zudem können sie Kosten und Zeiträume für notwendige Maßnahmen genau kalkulieren. Bürgerinnen und Bürger erhalten Orientierung und Klarheit, welche Heiztechnologien in ihrer Nachbarschaft in Zukunft effizient und umsetzbar sind.
Auch Wirtschaft und Handwerk unserer Region profitieren von der kommunalen Wärmeplanung. Ob Tiefbaufirmen für den Bau von Fernwärmeleitungen, Heizungsbauer für die Umrüstung von Heizsystemen an Wohngebäuden oder Solarteure für die Installation von Photovoltaikanlagen: Die Wärmewende wird zahlreiche Gewerke aus der Region einbinden.
Rechtliches
Ab wann und für wen gilt die Pflicht zur kommunalen Wärmeplanung?
Das Wärmeplanungsgesetz schafft die rechtliche Grundlage für die verbindliche und flächendeckende Einführung der Wärmeplanung. Für Gemeindegebiete mit mehr als 100.000 Einwohnern muss bis zum Juni 2026 ein Wärmeplan erstellt werden. Für Gemeindegebiete mit bis zu 100.000 Einwohnern ist dafür Zeit bis zum 30. Juni 2028. Für die Einwohnerzahl gilt der Stichtag 1. Januar 2024.(Quelle: BMWSB)
Welche Bedeutung hat das Wärmeplanungsgesetz und das Gebäude-Energie-Gesetz für mich als Hausbesitzer?
Die Einführung des Wärmeplanungsgesetzes (WPG) sowie die Novellierung des Gebäude-Energie-Gesetzgesetzes (GEG) haben unmittelbar unterschiedliche Auswirkungen auf Hausbesitzer oder Mieter. Die Gesetze gelten für Wohngebäude und Nicht-Wohngebäude gleichermaßen.
Das Wärmeplanungsgesetz berührt die Bürgerinnen und Bürger nicht unmittelbar, wenngleich eine breite freiwillige Partizipation am Prozess der Wärmeplanung vorgesehen und wünschenswert ist. Am Ende des Prozesses werden Bürgerinnen und Bürger mehr Klarheit über die ihnen voraussichtlich zur Verfügung stehenden Wärmeversorgungsarten haben. Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken können somit besser planen, welche Investitionen in die Energieversorgung zu welchem Zeitpunkt die für sie wirtschaftlichste ist. (BMWSB)
Das Gebäude-Energie-Gesetz hingegen löst bereits zum 01.01.2024 Wirkung aus. Ziel ist der schrittweise Umstieg auf eine klimaneutrale Wärmeversorgung. Weitere Informationen zum GEG finden Sie unter energiewechsel.de hier: Informationen zum Energiewechsel
Gas ist vergleichsweise klimafreundlich und war immer sehr günstig. Wieso sollte ich meine Energieversorgung umstellen?
Auch wenn moderne Brennwertkessel sehr effizient arbeiten, verursacht die Nutzung von Erdgas zur Wärmegewinnung dennoch CO2-Emissionen. Durch die schrittweise Anhebung des CO2-Preises wird das Heizen mit Gas in den nächsten Jahren kontinuierlich teurer werden. Gleichzeitig werden die Kosten für regenerative Lösungen wie Wärmepumpen oder regenerative Wärmenetze niedriger und durch gesteigerte Effizienz der Wärmebedarf sinken, sodass sich der Umstieg in jedem Fall auch finanziell lohnt.
Ergebnisse und Erwartungen
Was ist das Ergebnis der kommunalen Wärmeplanung?
Das Ergebnis ist eine Karte („Wärmeplan“), die für das Verbandsgemeindegebiet aufzeigt, welche Gebiete sich für einen Wärmenetzausbau eignen („Wärmenetzgebiete“) und wo weiterhin dezentrale Versorgungsanlagen zum Einsatz kommen („Gebiete für die dezentrale Wärmeversorgung“). Darüber hinaus soll aufgezeigt werden, durch welchen Energieträger zukünftig die Wärme für die dezentrale Versorgung und für die zentralen Erzeugungsanlagen der Wärmenetze bereitgestellt werden. Der kommunale Wärmeplan gibt Orientierung für Investitionsentscheidungen, etwa zur Anschaffung einer Wärmepumpe oder, ob man sich um einen Anschluss an das lokale Wärmenetz kümmern sollte.
Beispiele für bereits erstellte Wärmepläne finden Sie beim Kompetenzzentrum Wärmewende. (Quelle: KWW / den)
Wärmequellen
Was sind fossilfreie bzw. erneuerbare Wärmequellen?
Fossilfreie bzw. erneuerbare Wärmequellen gemäß dem Gesetz zur kommunalen Wärmeplanung (WPG) umfassen verschiedene nachhaltige Energiequellen. Dazu gehören
- Geothermie, die Wärme direkt aus dem Erdreich gewinnt,
- Umweltwärme aus Luft, Wasser oder technischen Prozessen,
- Abwasser als Wärmequelle aus der Kanalisation bzw. Kläranlagen,
- Solarthermieanlagen,
- Biomasse,
- grünes Methan (Methan aus grünem Wasserstoff und/oder aus der Vergärung von biogenen Reststoffen),
- Wärmepumpen,
- erneuerbarer Strom
- grüner Wasserstoff.
(Quelle: Wärmeplanungsgesetz WPG)
Veröffentlichungen und Beteiligungen
Wie kann ich mich in die Wärmeplanung einbringen?
Alle Bürgerinnen und Bürger sowie Betriebe in der Verbandsgemeinde Wörrstadt sind eingeladen, sich aktiv in die Gestaltung der Kommunalen Wärmeplanung mit einzubringen. Sowohl über aktuelle Mitteilungen auf dieser Webseite als auch über Social Media und über die Presse wird regelmäßig über bevorstehende Beteiligungsmöglichkeiten informiert und zu entsprechenden Formaten eingeladen.
Interessierte, die sich aktiv einbringen wollen, können sich jederzeit bei der Verbandsgemeindeverwaltung melden. Ansprechperson ist Daria Paluch, Leiterin der Stabsstelle Klimaschutz (Kontakt siehe Spalte rechts).
Wann werden die Ergebnisse der Kommunalen Wärmeplanung veröffentlicht?
Die Verbandsgemeinde Wörrstadt hat sich entschieden die Wärmeplanung frühzeitig in Angriff zu nehmen und konnte deshalb eine Förderung des Bundes erhalten.
Die Arbeiten an dem Wärmeplan haben kürzlich begonnen. Nach dem Beteiligungsprozess werden dem Rat der Verbandsgemeinde Wörrstadt und der Öffentlichkeit die Ergebnisse der Kommunalen Wärmeplanung vorgestellt. Bereits vorab wird die Verbandsgemeinde Wörrstadt auf dieser Webseite und über Social Media regelmäßig die Bürgerinnen und Bürger über Zwischenergebnisse informieren.