Inhalt

Welche Unterlagen muss ich mitbringen?

1. Wenn Sie beide die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und Ihre erste Ehe eingehen:

  • gültiger Reisepass oder Personalausweis
  • erweiterte Meldebescheinigung bei auswärtigem Hauptwohnsitz (nicht älter als 4 Wochen)
  • beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate).

2. Wenn Sie bereits verheiratet waren oder in einer Lebenspartnerschaft lebten, benötigen Sie zusätzlich:

  • beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister mit Auflösungsvermerk (nicht älter als 6 Monate, erhältlich beim ehemaligen Eheschließungsstandesamt),
  • Scheidungsbeschluss mit Rechtskraftvermerk
  • bei aufgehobenen Lebenspartnerschaften ist dies in der Regel das rechtskräftige Aufhebungsurteil bzw. die Sterbeurkunde des/der früheren Lebenspartners/Lebenspartnerin
  • gegebenenfalls Sterbeurkunde des/der früheren Ehepartners/Ehepartnerin.

3. Wenn Sie mit Ihrem zukünftigen Ehepartner bereits gemeinsame Kinder haben:

  • beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister oder Geburtsurkunde (nicht älter als 6 Monate), in der Sie beide als Eltern eingetragen sind, sowie die Nachweise der Vaterschaftsanerkennung und Sorgeerklärung.

Hinweis

Auf Grund der Komplexität bilden wir in dieser Übersicht lediglich die Standardfälle ab. Grundsätzlich sollte vorab immer eine telefonische oder persönliche Kontaktaufnahme erfolgen. Insbesondere auch dann, wenn ein Auslandsbezug gegeben ist (ausländische Staatsangehörigkeit oder ausländische Urkunden).