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Historie des Schiedsamts der VG Wörrstadt

Konstituierung  1978

Nachdem in der Sitzung des Verbandsgemeinderats am 16.03.1978 beschlossen worden war, dass die VG Wörrstadt nicht in mehrere Schiedsamtsbereiche aufgeteilt werden, sondern einen einheitlichen Schiedsamtsbezirk bilden solle, wählte der Verbandsgemeinderat Franz Josef Baatsch zum Schiedsmann für den Bezirk VG Wörrstadt und Lothar Müller zu dessen Vertreter.

Diese jeweils einstimmigen Voten teilte der VG-Bürgermeister Horst Geisel dem Alzeyer Amtsgerichtsdirektor Dr. Hans-Jörg Koch mit, der daraufhin am 06.10.1978 Baatsch und Müller in ihre Ämter berief. Das Schiedsamt der VG Wörrstadt war damit konstituiert und handlungsfähig.

Franz-Josef Baatsch, der erste Schiedsmann

Es konnte seine schlichtende Tätigkeit aufnehmen. Franz-Josef Baatsch führte dementsprechend schon kurze Zeit später eine erste Sühneverhandlung durch. Schwerpunkte der schiedsamtlichen Tätigkeit von Franz-Josef Baatsch waren Körperverletzungen, Beleidigungen und Bedrohungen. Daneben war er gelegentlich mit Sachbeschädigungen befasst. Streitfälle in zivilrechtlichen Angelegenheiten gab es in der „Ära Baatsch/Müller“ noch nicht.

Die fünfjährige Amtszeit von Franz-Josef Baatsch als erstem Schiedsmann der VG Wörrstadt endete am 05.10.1983. Zu diesem Termin lief auch die Amtszeit von Lothar Müller als seinem Vertreter ab.

Franz Zimmermann

Auf Franz-Josef Baatsch folgte Franz Zimmermann als zweiter Schiedsmann der VG Wörrstadt. Er wurde – ebenso wie sein Vertreter Gerd Jung – am 07.11.1983 ernannt. Auch unter Zimmermann betrafen die Sühneverfahren zunächst vornehmlich Beleidigungen, Körperverletzungen, Bedrohungen und Sachbeschädigungen. Als Besonderheit war es demnach anzusehen, als Zimmermann im Jahre 1984 eine bürgerlich-rechtliche Auseinandersetzung aus dem Schuldrecht und – vier Jahre später – eine weitere bürgerlich-rechtliche Streitigkeit unterbreitet wurden.

Im Jahre 1996 – Zimmermann und Jung waren inzwischen in dritter Amtszeit als Schiedsmann bzw. stellvertretender Schiedsmann tätig – wird in den Handakten der Schiedsamts der VG Wörrstadt erstmals auch ein Nachbarschaftsstreit erwähnt. Und schon im gleichen Jahr behandelte das Schiedsamt der VG-Wörrstadt zwei weitere Fälle des Nachbarrechts.

Zu einer deutlichen Ausweitung solcher zivilrechtlichen, insbesonderenachbarschaftsrechtlichen Verfahren vor dem Schiedsamt kam es, als im Jahre 2008 das rheinland-pfälzische Landesschlichtungsgesetz in Kraft trat. Dieses schreibt vor, dass bei bestimmten Nachbarrechts- und sonstigen Zivilrechtsstreitigkeiten die Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens überhaupt nur dann möglich ist, wenn zuvor ein Schlichtungsversuch vor einer Schiedsperson oder einer sonstigen Gütestelle unternommen worden ist.

Auch auf dem durch das Landesschlichtungsgesetz deutlich erweitertenschiedsamtlichen Neuland verstand Zimmermann „sein Handwerk“. Dennoch sah er selbst mit dieser gesetzlichen Aufgabenerweiterung seine Aufgabe als Schiedsmann der VG Wörrstadt noch nicht als erschöpft an. Vielmehr nahm er sich – außerhalb aller förmlicher Verfahren – in einem großen Maße auch immer wieder ganz allgemeiner menschlicherAlltagsnöte und Probleme an.

Zimmermann hatte demnach auch deutliche Züge eines „sozialen Kümmerers“, also einer Person, die sich mitmenschlicher Anliegen widmete, die zwar nicht unmittelbar in ihren Aufgabenbereich fielen, bei denen es ihm aber die Erfahrungen aus seinem eigentlichen Aufgabenbereichrmöglichten, den jeweiligen Betroffenen zu beraten, zu unterstützen bzw. ihm weiterführende Hilfs- oder Handlungsmöglichkeiten aufzuzeigen.

Hermann Gürke

Nachfolger von Franz Zimmermann und damit dritter Schiedsmann der VG Wörrstadt war Hermann Gürke, der das Amt von 2003 bis 2013 ausübte. Als Stellvertreter waren ihm Otto Köble von 2005 – 2010 und Peter Franz Wolf von 2010 – 2013 zur Seite gestellt.

Hermann Gürke zeichneten unter anderem seine Lebensweisheit, seine Geneigtheit gegenüber den Menschen, seine Gelassenheit, sein feinsinniger Humor und vor allem sein ausgeprägtes Gefühl einer hohen Mitverantwortung des Einzelnen für das menschliche Zusammenleben aus.

Dieser Haltung von Hermann Gürke entsprach, dass er viele Konflikte außerinstitutionell, also ohne formelles Verfahren, im Wege einer sogenannten „Tür-und-Angel-Behandlung“, bereinigte. Immer wieder wandte sich Gürke beispielsweise mit Briefen und Telefonaten ausgleichend und moderierend an die Beteiligten eines ihm unterbreiteten Konflikts. Selbst in seinen Jahresstatistiken gegenüber dem Amtsgericht Alzey wies er darauf hin, dass er viele ihm unterbreitete Auseinandersetzungen nicht durch förmliche Verfahren, sondern durch persönliche Gespräche, Kontakte und Beratungen, also letztlich durch informelle Erledigungen, bereinigt habe.

Trotz solcher vielen informell-mediativen Schlichtungen hat Hermann Gürke während seiner Amtszeit als Schiedsmann aber auch eine große Anzahl förmlicher Streitverfahren bewältigt. Er selbst hat zum Ende seiner 10-jährigen Amtszeit davon gesprochen, dass er insgesamt rund 70 formelle Streitfälle, von denen ca. 80 % erfolgreich waren, betreut habe sowie ebenso viele informelle Verfahren. Dementsprechend sei er – so Gürke - während seiner Amtszeit auf die Gesamtanzahl von rund 150 Fällen gekommen, von denen er eine deutliche Mehrheit erfolgreich abgeschlossen habe.

Autor des obenstehenden Textes Dr. Gunnar Krone
Quellen: Archivalien des Schiedamts der VG Wörrstadt

Dr. Gunnar Krone

Auf Hermann Gürke folgte am 16.10.2013 Dr. Gunnar Krone, also der Autor dieses Beitrags, als vierter Schiedsmann in der Geschichte der VG Wörrstadt. Sein Vertreter als Schiedsmann war bis 2015 Peter Franz Wolf, seit 2015 ist ihm Norbert Becker als Vertreter zur Seite gestellt. Zum Ende der 2. Amtszeit von Dr. Gunnar Krone, also im November 2023, befindet sich auch sein Stellvertreter in seiner zweiten fünfjährigen Amtszeit.

Mit dem Motto „Das Mögliche möglich machen" ging Dr. Krone stets an seine Schlichtungsaufgaben heran. Das ruhige Naturell des in Bremerhaven geborenen Schiedsmannes, der schon lange in der VG Wörrstadt wohnt, sowie sein persönlicher und beruflicher Werdegang prädestinierten ihn hervorragend für dieses besondere Amt. So hatte sich der studierte Jurist während seiner fast 40-jährigen Arbeit beim ZDF mit den Themen Rundfunkverfassungsrecht, neue Medien und Kabelpilotprojekte befasst. Bei diesen meist interdisziplinären Aufgaben und Fragen waren vor allem Einfühlungsvermögen, Ruhe, Geduld, Kreativität und Toleranz erforderlich. Bei seiner 10-jährigen Tätigkeit als Jugendschutzbeauftragter des ZDF galt es zudem, die verschiedenen Interessen von Kindern, Eltern sowie der Allgemeinheit abzuwägen und in die Entscheidungen einfließen zu lassen. Die Fähigkeit zu solch ausgleichender Betrachtungsweise hat Dr. Gunnar Krone immer ungemein bei seinem Ehrenamt geholfen.

In den 10 Jahren als Schiedsmann führte er im Schnitt jährlich 10-12 Schlichtungsverfahren durch. Etwa die Hälfte davon konnte er für die Beteiligten erfolgreich regeln.

Hans Philipp Schmitt

Im November 2023 übernahm Hans Philipp Schmitt das Amt des Schiedsmannes. Als langjähriger Ortsbürgermeister von Spiesheim ist er es nach eigener Aussage gewohnt, häufiger mit Problemen zwischen Bürgern konfrontiert zu werden. Der Schritt hin zum Ehrenamt „Schiedsmann" war somit nicht allzu groß. „Nun, so Schmitt," bin ich eben für alle Bürgerinnen und Bürger der VG Wörrstadt zuständig und Ansprechpartner für Konfliktsituationen. Meine Funktion als Ortsbürgermeister sehe ich als zusätzliche Chance, das Schiedsamt in der Öffentlichkeit bekannter zu machen."

Klaus Quednau

Nachdem sich Hans Philipp Schmitt bereiterklärt hatte, für eine weitere Legislaturperiode als Spiesheimer Ortsbürgermeister zu kandidieren, legte er das im November 2023 übernommene Amt des Schiedsmannes nieder.

Im Juni 2024 wurde der Udenheimer Bürger Klaus Quednau vom Verbandsgemeinderat zum Schiedsmann für den Bezirk der VG Wörrstadt gewählt.

Herr Quednau war vorher 25 Jahre aktiv in der Udenheimer Kommunalpolitik tätig, davon die letzten zehn Jahre als Udenheimer Ortsbürgermeister, bis er im Dezember 2023 beschloss, sich nicht mehr als Ortsbürgermeisterkandidat aufstellen zu lassen.

Nach dem Motto „Schlichten ist besser als Richten“ versteht sich Herr Quednau als Mediator zwischen den streitenden Parteien mit dem Ziel, bei Konfliktsituationen eine für alle Seiten einvernehmliche Lösung zu finden, ohne dass Gerichte angerufen werden müssen.