Anmeldung nach dem Meldegesetz
Zuständige Behörde:
Fachbereich Jugend, Schutz und Ordnung
Zum Römergrund 2 - 6
55286 Wörrstadt
Ihre Ansprechpartner/-innen
Barbara Bornheimer
Heike Hamacher
Justine Hupf
Dagmar Karst
Martina Klebsattel
Denise Kollmus
Conny Schiebel
Am 1. November 2015 tritt das Bundesmeldegesetz (BMG) in Kraft, das wesentliche Neuerungen beinhaltet.
Allgemeine Informationen:
Wer eine Wohnung bezieht, hat sich gemäß § 17 Abs. 1 BMG innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde (Bürgerbüro) anzumelden.
Falls Sie ein Kraftfahrzeug besitzen, denken Sie bitte daran, auch dieses umzumelden. Sofern Sie innerhalb des Landkreises Alzey-Worms umziehen und sich das Kennzeichen Ihres Fahrzeuges nicht ändert, kann die Änderung der Anschrift auch vom Bürgerbüro vorgenommen werden. Ansonsten ist das Fahrzeug bei der Kreisverwaltung Alzey-Worms umzumelden. Auch dann, wenn Sie Ihr Kennzeichen behalten können.
Sollten Sie ein Gewerbe an Ihrer alten Wohnsitzadresse angemeldet haben, ist gegebenenfalls auch dieses umzumelden. Wegen der Ummeldung des Gewerbes wenden Sie sich bitte an das Gewerbeamt der Verbandsgemeinde Wörrstadt.
Mitzubringen sind:
Ab 01.11.2015 ist zwingend die vollständig ausgefüllte und unterschriebene Wohnungsgeberbestätigung gemäß § 19 Abs. 3 BMG bei der Anmeldung vorzulegen. Das Formular steht im Formularservice als Download-Formularzur Verfügungoder ist vorab im Bürgerbüro erhältlich.Eine Anmeldung ohne die Bestätigung des Wohnungsgebers ist nicht möglich.
Bitte haben Sie Verständnis, das allein der Mietvertrag hier nicht ausreicht, da dieser den tatsächlichen Einzug nicht bestätigt.
Weiter sind mitzubringen bei
Zuzug aus dem Inland:
- | Personalausweis(e) / Reisepass/-pässe / Kinderreisepass/-pässe oder Abstammungsurkunde(n) |
- | ggf. Fahrzeugschein(e) zwecks Änderung der Anschrift |
Zuzug aus dem Ausland:
- | Personalausweis(e) / Reisepass/-pässe |
- | Eheschließungsurkunde / rechtskräftiges Scheidungsurteil |
- |
Die persönliche Anmeldung ist erforderlich. D. h., alle Personen, die angemeldet werden sollen, müssen bei der Anmeldung anwesend sein. |
Gebühr:
An-/Ummeldung: gebührenfrei
Umschreibung Fahrzuegschein: 10,50 €