Abmeldung nach dem Meldegesetz
Zuständige Behörde:
Fachbereich Jugend, Schutz und Ordnung
Zum Römergrund 2 - 6
55286 Wörrstadt
Ihre Ansprechpartner/-innen
Barbara Bornheimer
Heike Hamacher
Justine Hupf
Dagmar Karst
Martina Klebsattel
Denise Kollmus
Conny Schiebel
Am 1. November 2015 ist das neue Bundesmeldegesetz (BMG) in Kraft getreten, das wesentliche Neuerungen beinhaltet.
Allgemeine Informationen:
Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht, hat sich gemäß § 17 Abs. 2 BMG innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug bei der Meldebehörde abzumelden. Eine Abmeldung ist frühestens eine Woche vor Auszug möglich.
Auch eine Nebenwohnung ist innerhalb der vorgenannten Frist abzumelden. Die Abmeldung ist bei der Meldebehörde des Hauptwohnsitzes vorzunehmen.
Sollten Sie ein Gewerbe angemeldet haben, muss gegebenenfalls auch dieses abgemeldet werden.
Mitzubringen sind:
- Personalausweis(e) / Reisepass/-pässe
Gebühr: gebürenfrei