Amtliche Kopienbeglaubigung
Zuständige Behörde:
Fachbereich Jugend, Schutz und Ordnung
Zum Römergrund 2 - 6
55286 Wörrstadt
Mitzubringen ist:
Das Originaldokument, von dem die amtlich beglaubigte Kopie gefertigt werden soll.
Gebühr:
je Beglaubigung: 2,00 €
zzgl. je Kopie 0,20 €
Bitte haben Sie Verständnis, dass die zu beglaubigende Kopie des Originaldokuments vor Ort im Bürgerbüro angefertigt werden muss, um eine tatsächliche Übereinstimmung sicherzustellen.
Hinweis:
Beglaubigungen von Personenstandsurkunden, wie z. B. Geburtsurkunden, Heiratsurkunden dürfen nur vom beurkundenden Standesamt vorgenommen werden.
Lediglich für Rentenzwecke besteht die Möglichkeit, die Übereinstimmung der Kopie mit dem Original zu bestätigen.
Zum Zweck der Aus- und Weiterbildung von Schülern und Studenten sind die ersten drei amtlichen Kopienbeglaubigungen gebührenfrei.
Das Bürgerbüro darf grundsätzlich nur die amtliche Beglaubigung einer Kopie vornehmen, da die öffentliche Kopienbeglaubigung ausschließlich den Notaren vorbehalten ist.