Ausgleichsmaßnahmen/Kostenerstattung
Zuständige Behörde:
Zum Römergrund 2-6
55286 Wörrstadt
Ansprechpartner:
Fachbereich Bauen und Umwelt
Zum Römergrund 2-6
55286 Wörrstadt
Allgemeine Informationen:
Durch Satzung nach § 135 BauGB können die Eigentümer von Baugrundstücken verpflichtet werden, die Kosten für den Erwerb von Ausgleichsflächen sowie den Aufwand für die Planung und Herstellung der Ausgleichsmaßnahmen für ein Baugebiet zu tragen. Hierzu zählen auch die Kosten für die Freilegung eines Grundstücks und für die Herstellungspflege.