Aufenthaltserlaubnis
Zuständige Behörde:
Fachbereich Jugend, Schutz und Ordnung
Zum Römergrund 2 - 6
55286 Wörrstadt
Ansprechpartner/-innen
Barbara Bornheimer
Heike Hamacher
Justine Hupf
Dagmar Karst
Martina Klebsattel
Denise Kollmus
Conny Schiebel
Allgemeine Informationen:
Ausländer benötigen eine Aufenthaltserlaubnis, die sich an dem Aufenthaltszweck orientiert. Die Aufenthaltserlaubnis wird vom Ausländeramt bei der Kreisverwaltung Alzey-Worms, Ernst-Ludwig-Str. 36, 55232 Alzey, Tel. 06731 408-0, ausgestellt, bei der Sie auch nähere Informationen erhalten.
Antragsformulare auf
- Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis
- Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis
- Erteilung einer Niederlassungserlaubnis
- Verlängerung eines Reiseausweisses
erhalten Sie in unserem Bürgerbüro.
Hier werden die meldeechtlichen Angaben auf Ihrem Antrag geprüft und bestätigt.
Mitzubringen ist:
- Pass
- ausgefülltes und unterschriebenes Antragformular
Gebühr: kostenfrei
Hinweis:
Die Einreise und der Aufenthalt von EU-Bürgern sind mit dem Freizügigkeitsgesetz/EU ab Januar 2005 neu geregelt. Siehe hierzu Informationen zur Freizügigkeitsbescheinigung.