Ausbaubeiträge
Zuständige Behörde:
Zum Römergrund 2-6
55286 Wörrstadt
Ansprechpartner:
Fachbereich Bauen und Umwelt
Zum Römergrund 2-6
55286 Wörrstadt
Allgemeine Informationen:
Ausbaubeiträge werden für den Ausbau von Verkehrsanlagen (z. B. Straßen einschließlich Beleuchtung) nach den Bestimmungen des Kommunalabgabengesetzes für Rheinland-Pfalz und den jeweiligen Ausbaubeitragssatzungen der Ortsgemeinden erhoben.
Erschließungsbeiträge werden für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen (z. B. Straßen einschließlich Beleuchtung) nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches sowie den jeweiligen Erschließungsbeitragssatzungen der Ortsgemeinden erhoben.