Datenschutz
Für Unternehmen, Behörden und Institutionen ist es seit 25. Mai 2018 verpflichtend, die Regelungen der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und des neuen Bundesdatenschutzgesetzes umzusetzen. Dies gilt auch alle Vereine, einschließlich der gemeinnützigen, nicht eingetragenen oder nicht rechtsfähigen Vereine. Die Datenschutz-Grundverordnung regelt die Verarbeitung personenbezogener Daten durch private Unternehmen und öffentliche Stellen. Das soll sicherstellen, dass personenbezogene Daten innerhalb der Europäischen Union geschützt sind. Es ist daher ratsam sich mit der Verordnung auseinander zu setzen, da Zuwiderhandlungen mit drastischen Geldstrafen geahndet werden können.
Zur Umsetzung der Verordnung stehen Ihnen Musterdokumente zur Verfügung. Der Sportbund Rheinhessen hat verschiedene Musterdokumente unter : www.sportbund-rheinhessen.de/service-downloads.de zum Download bereitgestellt. Auch beim Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit RLP finden Sie unter www.datenschutz.rlp.de weitere Informationen sowie Formulare, Muster und Beispiele.