Rechtliche Grundlagen
Die Abwasserbeseitigung ist Daseinsvorsorge für den Menschen und Schutz für den Naturhaushalt. Sie ist daher ein wesentlicher Bestandteil des heutigen Umweltschutzes.
Die Sicherung der Trinkwasserqualität, die Reinhaltung der Gewässer und die Hygiene in den besiedelten Bereichen sind die Hauptanliegen des Gesetzgebers, der sehr hohe und strenge Maßstäbe an die Abwasserbeseitigung in unserem dicht besiedelten Land stellt.
Der Abwasserbeseitigung Wöllstein-Wörrstadt ist die Aufgabe übertragen worden, für die Kommunen innerhalb der Verbandsgemeinden Wöllstein und Wörrstadt die nach Landeswassergesetz obliegende Verpflichtung der Abwasserbeseitigung zu erfüllen. Die Abwasserbeseitigungspflicht umfasst das Sammeln, Fortleiten, Behandeln, Einleiten, Versickern, Verregnen und Verrieseln des im Verbandsgemeindegebiet anfallenden Abwassers.
SATZUNGEN Abwasserbeseitigung Wöllstein-Wörrstadt AöR |
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Anstaltssatzung: |
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AWW_Anstaltssatzung_01_01_2022 |
Allgemeine Entwässerungssatzung: |
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Entgeltsatzung: |
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FORMULARE |
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Bringsystem Ausbringungsnachweis Entsorgung Reststoffe Weinbereitung |
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Antrag auf Herstellung eines Anschlusses an die öffentliche Entwässerungsanlage |