Im Geltungsbereich von Bebauungsplänen bedarf die Teilung eines Grundstückes der Genehmigung der Gemeinde.
Ist eine Genehmigung nicht erforderlich, so stellt die Gemeinde darüber ein Zeugnis aus weil eine Eintragung im Grundbuch nur vorgenommen werden darf, wenn Teilungsgenehmigung oder Zeugnis vorgelegt werden.
Der Antrag (formlos) auf Erteilung der Genehmigung nach § 19 bzw. § 20 Baugesetzbuch (BauGB) bzw. für die Negativbescheinigung wird vom Katasteramt, Vermessungsbüro, Notar etc. eingereicht.
Mitzubringen ist:
Auszug aus dem Liegenschaftskataster (2-fach) mit Einzeichnung der Teilung
Gebühr: 30,00 €
Ist eine Genehmigung nicht erforderlich, so stellt die Gemeinde darüber ein Zeugnis aus weil eine Eintragung im Grundbuch nur vorgenommen werden darf, wenn Teilungsgenehmigung oder Zeugnis vorgelegt werden.
Der Antrag (formlos) auf Erteilung der Genehmigung nach § 19 bzw. § 20 Baugesetzbuch (BauGB) bzw. für die Negativbescheinigung wird vom Katasteramt, Vermessungsbüro, Notar etc. eingereicht.
Mitzubringen ist:
Auszug aus dem Liegenschaftskataster (2-fach) mit Einzeichnung der Teilung
Gebühr: 30,00 €