Agenda 21
Geschäftsordnung des Agendabeirates der VG Wörrstadt
Am 12. Juni 2001 wurde die Lokale Agenda 21 durch den Rat der Verbandsgemeinde Wörrstadt verabschiedet. Damit hat sich der Rat verpflichtet, seine Entscheidungen am Leitbild einer zukunftsfähigen, nachhaltigen Entwicklung auszurichten. Der Agendabeirat ist Mentor für den Prozess der Lokalen Agenda 21 gewesen, die zwischenzeitlich umbenannt wurde in die Lokale Agenda 2030 in Übereinstimmung mit den Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen.
Die Hauptaufgabe des Agendabeirats ist die Steuerung des Agendaprozesses sowie die Weiterentwicklung und Fortführung des Agendagedankens.
Die Aufgaben im Einzelnen sind
- die Vermittlung zwischen Bürger/innen, Politik und Verwaltung,
- die Erörterung und Beschlussfassung über die vorgelegten Anträge und Projektvorschläge,
- die Weiterleitung der Beschlüsse an die Verwaltung, die sie den zuständigen Beschlussgremien zustellt und
- die Unterstützung der Öffentlichkeitsarbeit für die Lokale Agenda 2030.
Der Agendabeirat besteht aus den Sprecher/innen der Agendagruppen, den Vertreter/innen des Agendabüros, dem/der Verbandsgemeindebürgermeister/in, dem/r Agendabeauftragten der Verwaltung, dem/der Leiter/Leiterin des Netzwerkbüros sowie je einem/r Vertreter/in der Fraktionen des Verbandsgemeinderates. Die ständigen Mitglieder des Agendabeirats benennen eine/n Stellvertreter/in.
Die Teilnahme der Ortsbürgermeister/innen ist erwünscht.
Grundsätzlich ist der/die Verbandsgemeindebürgermeister/in Vorsitzende/r des Agendabeirats. Im Verhinderungsfall übernimmt dessen/deren Stellvertreter/in den Vorsitz oder ein Mitglied des Agendabüros. Der/Die Vorsitzende vertritt den Agendabeirat nach außen.
Geschäftsstelle für den Agendabeirat ist die Verwaltung. Die Geschäftsstelle unterstützt den Agendabeirat in seiner Arbeit und ist für die organisatorische Begleitung zuständig. Der/Die Verbandsgemeindebürgermeister/in bestimmt die dazu erforderlichen Mitarbeiter.
Die Sitzungen des Agendabeirats sind grundsätzlich öffentlich. Bei Bedarf kann auch ein nichtöffentlicher Teil anberaumt werden.
Der Agendabeirat wird nach Bedarf einberufen. Eine Sitzung pro Jahr ist obligatorisch. Zu spezifischen Themen können Sachverständige hinzugezogen werden. Der/Die Vorsitzende lädt den Agendabeirat unter Bekanntgabe der Tagesordnung entsprechend der gesetzlichen Einladungsfristen der GemO schriftlich ein.
Die Tagesordnung wird von dem/der Vorsitzenden in Abstimmung mit dem Agendabüro festgelegt. Dabei sind die in der vorherigen Sitzung getroffenen Festlegungen sowie alle spätestens drei Wochen vor dem Sitzungstermin eingegangenen Anträge zu berücksichtigen. Eine Erweiterung der Tagesordnung in der Sitzung ist durch mehrheitliche Zustimmung der Beiratsmitglieder möglich. Der/Die Vorsitzende leitet die Sitzung.
Schädigt eine Person einer Agendagruppe zum wiederholten Mal das Ansehen der Lokalen Agenda oder die konstruktive, auf Respekt gerichtete Zusammenarbeit nachweislich, insbesondere durch mündliche oder schriftliche Mitteilungen, durch Zuwiderhandeln gegen die Grundsätze dieser Geschäftsordnung oder durch rufschädigendes Verhalten in der Öffentlichkeit, oder verstößt diese Person gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung der BRD, dann hat der Agendabeirat das Recht, diese Person aus der Lokalen Agenda auszuschließen.
Für den Ausschluss gelten folgende Bestimmungen:
Antragsberechtigt für ein Ausschlussverfahren sind die Mitglieder des Agendabeirats.
Der Ausschluss erfordert eine Zweidrittelmehrheit der insgesamt stimmberechtigten Mitglieder des Agendabeirats.
Vor einem solchen Ausschluss sind alle Agendagruppensprecher/innen durch den Agendabeirat anzuhören. Von den AgendagruppensprecherInnen müssen mindestens zwei Drittel einem Ausschluss zustimmen.
Die auszuschließende Person ist vor dem Ausschluss im Agendabeirat anzuhören.
Der ausgeschlossenen Person wird künftig die Gründung einer Agendagruppe oder das Mitwirken am „Netzwerk für Nachhaltige Entwicklung in der VG Wörrstadt“ auf Dauer untersagt.
Im Geist der kooperativen Partnerschaft gemäß der Präambel der Agenda 2030 der Vereinten Nationen ist es Ziel, die Beschlüsse des Agendabeirats im Konsens herzustellen.
Ist kein Konsens herstellbar, ist für die Beschlussfassung eine Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen erforderlich. Stimmenthaltungen zählen bei der Feststellung des Konsenses bzw. bei der Berechnung der Mehrheit nicht mit.