Inhalt

Fotos für Ausweise und Pässe müssen ab Mai digital vorliegen

Für die Beantragung von Personalausweisen, Reisepässen oder ausländerrechtlichen Dokumenten dürfen ab Mai 2025 nur noch digitale biometrische Passfotos verwendet werden. Hintergrund ist die Umsetzung des Gesetzes zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen. 

Die Bürgerinnen und Bürger in der Verbandsgemeinde Wörrstadt haben bereits seit Oktober 2024 die Möglichkeit, den Foto-Automaten im Bürgerbüro zu nutzen. Von diesem werden die biometrischen Bilder direkt und gesetzeskonform an die Mitarbeitenden übertragen. Die Gebühr für das Foto beträgt 6 Euro und wird zusammen mit der Gebühr für den Ausweis oder Pass bei Beantragung entrichtet.

Alternativ können die Passbilder weiterhin von einer Fotografin oder einem Fotografen angefertigt werden. Diese müssen allerdings an eine zertifizierte Cloud zur sicheren Übermittlung der Lichtbilder an die Behörde angeschlossen sein. Über diese Möglichkeit sollten sich die Bürgerinnen und Bürgerin vorab in den Fotostudios informieren. 

„Es kam regelmäßig vor, dass die mitgebrachten Lichtbilder nicht den biometrischen Vorgaben entsprechen. Die Bilder konnten dann nicht verwendet werden. Die zweifelsfreie Identifikation der antragstellenden Person ist ein zentraler Bestandteil der Beantragung eines Ausweisdokumentes bei den Behörden vor Ort, um eine sichere und schnelle Identifizierung beispielsweise bei Grenzkontrollen zu ermöglichen“, erklärt Bürgermeister Markus Conrad. 

„In den letzten Monaten nutzten bereits zahlreiche Bürgerinnen und Bürger den Foto-Automaten im Bürgerbüro. Alternativ können die Fotos natürlich auch beim Fotografen gemacht werden. Während es bisher die ausgedruckten Fotos gab, erhalten sie ab Mai nun den Ausdruck eines Data-Matrix-Codes, der einem QR-Code ähnelt. Damit kann die Behörde das Lichtbild in der Cloud finden und herunterladen“, erklärt Bürgermeister Conrad.