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Behinderung der Müllabfuhr durch ordnungswidriges Parken in Partenheim

Die Mülltonnen der Anwohner Schmiedgasse, Obere Zwerchgasse und An der Weed in Partenheim wurden zum wiederholten Male nicht geleert, weil das Müllfahrzeug wegen ordnungswidrig parkender Fahrzeuge nicht von der Pfarrgasse in die Schmiedgasse einfahren und durchfahren konnte. Leider kommt es mittlerweile mehr oder weniger regelmäßig vor, dass Fahrzeuge in der Schmiedgasse im absoluten Haltverbot abgestellt werden, sei es auf der Grenzmarkierung (Zick-Zack-Linie) Ecke Pfarrgasse oder im Verlauf der schmalen Schmiedgasse, wo die erforderliche Fahrbahnrestbreite beim Parken nicht eingehalten werden kann. Nach gängiger Rechtsprechung muss eine Restbreite von mindestens 3,05 Metern verbleiben, bei beidseitiger Grenzbebauung ohne Gehwege – wie dies in der Schmiedgasse der Fall ist – sollen 3,50 Meter freigehalten werden.

Auch wenn die Zick-Zack-Linie – sobald es die Witterungsverhältnisse zulassen – neu markiert werden muss, ist diese noch eindeutig zu erkennen, so dass jeder Einzelne, der dort parkt, sich seines Fehlverhaltens bewusst sein sollte. Auch die zwingende Einhaltung der erforderlichen Fahrbahnrestbreite ist ein generelles Muss.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass generell nur dort Haltverbot angeordnet wird, wo dies zwingend erforderlich ist und nicht schon von Gesetzes wegen Haltverbot gemäß den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO) besteht. Die Einhaltung des Haltverbotes in der Schmiedgasse ist erforderlich, um die ungehinderte Ein- und Durchfahrt größerer Fahrzeuge, wie beispielsweise der Müllabfuhr und insbesondere auch der Feuerwehr sicherzustellen. Infolge der Behinderungen konnten bereits mehrfach die Tonnen der Anwohner nicht geleert werden, weil das Müllfahrzeug generell nur von der Pfarrgasse in die Schmiedgasse einfahren kann. Dies führt verständlicherweise zur Verärgerung aller betroffenen Anwohner sowie unnötigen Zusatzkosten beim Abfallentsorger.
Bitte bedenken Sie auch, dass Rettungsfahrzeuge an der Ein- oder Durchfahrt gehindert werden, wobei im Einsatzfall jede Minute zählt.

Wir appellieren daher an alle Anlieger, sich an die geltenden Verkehrsregeln zu halten und Haltverbote nicht nur in der Schmiedgasse und den umliegenden Straßen strikt zu beachten. Der Ordnung halber weisen wir darauf hin, dass behindernd parkende Fahrzeuge kostenpflichtig abgeschleppt beziehungsweise umgesetzt werden können, auch wenn von dieser Option seither kein Gebrauch gemacht wurde.

Danke für Ihr Verständnis und Ihre Rücksichtnahme.