Bundestagswahl am 23. Februar 2025: Briefwahl jetzt über das Verfahren „OLIWA“ beantragen | Appell zur Urnenwahl
Briefwahl jetzt über das Verfahren „OLIWA“ beantragen
Ihre Briefwahlunterlagen können Briefwähler ab sofort über das Onlinewahlscheinverfahren „OLIWA“ beantragen. Folgen Sie dazu bitte diesem Link:
„OLIWA“ ist für die Briefwähler der einfachste und sicherste Weg, Briefwahlunterlagen anzufordern und für das Wahlbüro die schnellste und sicherste Methode, um die für die Briefwahl erforderlichen Wahlscheine auszudrucken. Wir bitten die Wahlberechtigten, die aus den verschiedensten Gründen nicht an der Urnenwahl teilnehmen können, die Briefwahlunterlagen über das Verfahren „OLIWA“ zu beantragen.
Da die Stimmzettel erst ab dem 7. Februar an die Gemeinden ausgeliefert werden, kann das Wahlbüro zwar erst ab dem 10. Februar 2025 Briefwahlunterlagen versenden. Das Wahlbüro kann aber durch die Beantragung über das Verfahren „OLIWA“ schon eine Menge Vorarbeit leisten, wie zum Beispiel die Wahlscheine ausdrucken und sortieren.
Wahlbezirksnummer nicht angeben
Wir bitten diejenigen, die per Briefwahl wählen müssen, vorzugsweise auf das Verfahren „OLIWA“ zurückzugreifen. Lassen Sie die Felder für Wählerverzeichnisnummer und Wahlbezirksnummer bitte frei. Diese sind keine Pflichtfelder.
Sollte es Ihnen nicht möglich sein, dieses Online-Verfahren zu nutzen, stehen Ihnen selbstverständlich die weiteren Alternativen per Mail an briefwahl@vgwoerrstadt.de, schriftlich oder persönlich zur Verfügung.
Vielen Dank dafür.
Ihr Wahlbüro
Appell zur Urnenwahl
Am 23. Februar 2025 wird die vorgezogene Bundestagswahl stattfinden. Abgesehen davon, dass der Wahltermin in die Fastnachtszeit fällt und deshalb Wahllokale verlegt werden müssen, sind die Fristen im Wahlprozess deutlich verkürzt.
Die Parteien müssen bis spätestens 7. Januar 2025 ihre Anzeige zur Beteiligung an der Bundestagswahl beim Landeswahlleiter eingereicht haben. Die Landeslisten müssen wie auch die Vorschläge für die Direktkandidaten in den Wahlkreisen bis zum 20. Januar 2025 beim Landeswahlleiter eingereicht sein.
Weil eine Frist für Beschwerden gegen Wahlvorschläge oder Kandidaten eingeräumt werden muss, kann frühestens am 30. Januar 2025 mit dem Druck der Stimmzettel begonnen werden, 24 Tage vor der Wahl. Es ist davon auszugehen, dass mit der Auslieferung der Stimmzettel an die Gemeinden erst ab dem 7. Februar begonnen wird.
Das Wahlbüro der VG Wörrstadt wird frühestens ab dem 10. Februar 2025 mit dem Versand der Briefwahlunterlagen beginnen können. Diese werden nicht vor dem 13. Februar 2025 die Haushalte erreichen. Den Wählern bleiben 10 Tage Zeit, die Unterlagen auszufüllen und zurückzuschicken. Bei Problemen mit dem Versand der Briefwahlunterlagen, beispielsweise wegen eines großen Ansturms auf die Unterlagen, würde sich die Frist weiter verkürzen.
Es ist nicht auszuschließen, dass bedingt durch diese Situation Briefwahlunterlagen den Wähler nicht rechtzeitig erreichen. Ebenso ist es möglich, dass diese bei einer verspäteten Rücksendung der Unterlagen nicht rechtzeitig bei den Briefwahlvorständen eingehen. Bei den Verbandsgemeinden im Kreis Alzey-Worms wird die Briefwahl bei der Kreisverwaltung Alzey-Worms ausgezählt, die Briefwahlunterlagen müssen dort bis zum 23. Februar 2025, 18.00 Uhr, eingegangen sein. Sehr eng wird es bei Wählern, die sich im entfernten Ausland aufhalten, in Einzelfällen werden diese vielleicht nicht ihr Wahlrecht ausüben können.
Wir appellieren an alle Wählerinnen und Wähler, nach Möglichkeit selbst in das Wahllokal zu kommen um dort an der Urne zu wählen. Die Urnenwahl stellt eigentlich die Regel dar, die Briefwahl sollte die Ausnahme sein. Natürlich bleibt der Weg der Briefwahl bestehen und das Wahlbüro wird größte Anstrengungen unternehmen, damit die Briefwähler rechtzeitig ihre Unterlagen erhalten.
Ihr Wahlbüro