Klimaschutzförderrichtlinie der Verbandsgemeinde Wörrstadt | Jetzt Zuschuss sichern
Im April dieses Jahres hat der Verbandsgemeinderat die neue Klimaschutzförderrichtlinie verabschiedet. Diese soll Anreize für die Bürgerinnen und Bürger der Verbandsgemeinde Wörrstadt schaffen, einen Beitrag zur Energie- und Wärmewende zu leisten. Bezuschusst werden dabei energetische Sanierungsmaßnahmen in Bestandsgebäuden sowie der Kauf von sogenannten Balkonkraftwerken. Die energetischen Sanierungsmaßnahmen umfassen neben dem Austausch ineffizienter Pumpen und dem Hydraulischen Abgleich an bestehenden Heizungen auch die Dämmung von beispielsweise der Dachgeschossdecke oder von Rohrleitungen. Bereits in den vergangenen rund 7 Monaten konnten wir einige Zuschüsse gewähren. Das Kontingent ist noch nicht ausgeschöpft.
Die Anträge sind in einer Datei an folgende Mailadresse zu richten: klimafoerderung@vgwoerrstadt.de; wahlweise auch postalisch. Das Antragsverfahren umfasst das Einsenden folgender Unterlagen: Antragsformular Klimaschutzförderrichtlinie, Rechnungskopie des Fachbetriebs mit Angabe des Fertigstellungsdatums und/oder Rechnung über Kauf, Fotodokumentation (vorher/nachher), Berechnungs- oder Messprotokoll (bei hydraulischen Abgleich), Bauteilnachweis bei Dämmung der Dachgeschossdecke und/oder der Dachschrägen zum Erhalt einer zusätzlichen Förderung in Höhe von 100 Euro, Baufertigstellungsanzeige bei Gebäuden oder Wohnräumen, die zum Zeitpunkt der Antragsstellung 5 Jahre alt sind.
Bei Rückfragen steht Ihnen das Team der Stabsstelle Klimaschutz zur Verfügung.