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Straßenreinigung und Schneeräumung auf den Straßen

Aufgrund der voranschreitenden kalten Jahreszeit möchten wir hiermit nochmals darauf hinweisen, dass jeder Grundstückseigentümer verpflichtet ist, die Straße, einschließlich der Bürgersteige, vor seinem Grundstück zu reinigen und frei von Gefahren zu halten (Verkehrssicherungspflicht). Grundsätzlich sind die Straßen und die Bürgersteige an den Tagen vor einem Sonntag oder einem gesetzlichen Feiertag zu reinigen, soweit nicht in besonderen Fällen eine häufigere Reinigung erforderlich ist.

Eine häufigere Reinigung wird unter anderem dann erforderlich, wenn sich zum Beispiel zur Herbstzeit massive Mengen an Laub auf den Gehwegen häufen und somit eine Rutschgefahr besteht. Hier kann es zu Verletzungen kommen. Auch möchten wir darauf hinweisen, dass es gerade zu Herbstzeiten zu herabfallenden Ästen oder Ähnlichem von auf die Straße überragenden Heckenbewuchs kommen kann.

Ferner möchten wir im Hinblick auf die winterlichen Temperaturen auf die Schneeräumung hinweisen. Wird durch Schneefälle die Benutzung von Fahrbahn und Gehwegen erschwert, so ist der Schnee unverzüglich wegzuräumen. Gefrorener oder festgetretener Schnee ist durch Loshacken zu beseitigen. Der weggeräumte Schnee ist so zu lagern, dass der Verkehr auf den Fahrbahnen und Gehwegen nicht eingeschränkt und der Abfluss von Oberflächenwasser nicht beeinträchtigt wird.

Um unnötige Gefahren oder gar Verletzungen zu verhindern, bitten wir die Grundstückseigentümer, der Straßenreinigung und der Verkehrssicherungspflicht im gebotenen Umfang nachzukommen.