Zur Person Dr. Gunnar Krone
„Schlichten ist besser als Richten“
Dr. Gunnar Krone ist neuer Schiedsmann der VG Wörrstadt
Einvernehmliche außergerichtliche Konfliktlösungen sind allemal besser als die Austragung von Streitigkeiten vor Gericht, ganz besonders natürlich im Falle von Bagatellsachen.
Vor knapp 200 Jahren wurden in Preußen erstmals so genannte Friedensrichter eingesetzt, um in Streitfällen zu schlichten. Dr. Gunnar Krone trat am 16. Oktober 2013 sein Ehrenamt als Schiedsmann an.
Zwei Fälle lagen bereits auf seinem Tisch, aus dem Bereich Nachbarschaftsrecht und ein im Strafrecht angesiedelter Fall von Beleidigung. „Beide Fälle konnten positiv abgeschlossen werden“, freut sich Dr. Krone, der seine Hauptaufgabe darin sieht, Kontrahenten zu helfen, mit Handschlag aus dem Rennen zu gehen. „Das ist gerade dann sehr wichtig, wenn man im täglichen Leben auch weiterhin miteinander zu tun hat.“
Das ruhige Naturell des in Bremerhaven geborenen Schiedsmannes, der schon lange in der VG Wörrstadt wohnt, sowie sein persönlicher und beruflicher Werdegang prädestinieren ihn hervorragend für dieses besondere Amt. So hatte sich der studierte Jurist während seiner fast 40-jährigen Arbeit beim ZDF mit den Themen Rundfunkverfassungsrecht, neue Medien und Kabelpilotprojekte befasst. Bei diesen meist interdisziplinären Aufgaben und Fragen waren vor allem Einfühlungsvermögen, Ruhe, Geduld, Kreativität und Toleranz erforderlich. „Auch in den 10 Jahren als Jugendschutzbeauftragter des ZDF“, berichtet er, „galt es immer, die verschiedenen Interessen von Kindern, Eltern sowie der Allgemeinheit abzuwägen und in die Entscheidungen einfließen zu lassen. Die Fähigkeit zu solch ausgleichender Betrachtungsweise hilft mir bei meinem Ehrenamt ungemein.“ Nicht nur im Schiedsamt, sondern auch als Prüfer bei der FSK, der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft, sind diese Qualitäten weiterhin sehr gefragt.
„Das Mögliche möglich machen“
Mit diesem Motto geht Dr. Krone an seine Schlichtungsaufgaben heran, bei denen es sich um bürgerliche oder zivilrechtliche Streitigkeiten handelt. Grundsätzlich ist ein Schlichtungsversuch durch Einbeziehung einer Schiedsperson bei allen bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten - also bei der Wahrung nachbarschaftlicher Belange, bei Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderungen und ähnlichem - sinnvoll und möglich, wenn die Kontrahenten offen hierfür sind. So muss beispielsweise der Streit um eine zu hohe Hecke des Nachbarn, die die eigene Aussicht stört, nicht unbedingt ein Gericht bemühen, sondern kann schneller, kostengünstiger und darüber hinaus auch fairer mit Hilfe der Schiedsperson gelöst werden. Zuständig ist dabei dann die Schiedsperson des Bezirks, in dem der Antragsgegner wohnt.
Für bestimmte zivilrechtliche Streitigkeiten, wie z.B. Hausfriedensbruch, Beleidigungen, Bedrohungen und Körperverletzungen, wird seit 2008 vom Gesetzgeber zwingend vorgeschrieben, dass vor der Einleitung eines Strafverfahrens ein Schiedsverfahren unternommen werden muss. Oftmals ist ein Strafverfahren dann gar nicht mehr erforderlich.
Schiedsverfahren sind kostengünstiger als Gerichtsverfahren
Erfreulich sind die geringen Kosten eines Schiedsverfahrens. Es wird nach Zahlung eines Vorschusses in Höhe von 60,- Euro durchgeführt. Kommt es zum Vergleich, werden die Gesamtkosten des Verfahrens geteilt. Sie liegen meist unter 100,- Euro. Eine Verhandlung beim Schiedsamt ist grundsätzlich in deutscher Sprache. Bei Beteiligung ausländischer Mitbürger wird ein Dolmetscher zu Hilfe gezogen.
„Der Staat kann heute nicht mehr alles leisten, die Justiz ist häufig überlastet“, gibt Dr. Krone zu bedenken. Daher sei das Schiedsamt eine sehr sinnvolle Einrichtung. „Sie ist auch die am weitesten demokratische Lösung, da Einzelne ihre Belange selbst regeln können und nicht die Regelungen durch Gerichte benötigen.“ Der Beatles- und Fußball-Fan findet es gut, dass aktuell eine ganze Generation von Ehrenamtlern fit und bereit sind, ehrenamtlich tätig zu sein.
Doch er bedauert, dass die hohe soziale und zeitaktuelle Bedeutung des Schiedsamts in der Öffentlichkeit, vor allem bei jüngeren Menschen, so wenig bekannt ist. Dr. Krone: „Analog zu den bereits existierenden Deutschen Richtertagen, Anwaltstagen und Mediationstagen könnte ein Deutscher Schiedsamtstag die erfolgreiche und kostengünstige Arbeit der Schiedsmänner und -frauen deutlich machen und die übergreifende Interaktion und Kooperation der Schiedspersonen stärken.“
Mit etwa 15 Fällen pro Jahr werden es Dr. Krone und sein Stellvertreter Norbert Becker zu tun haben. Wer sich an den Schiedsmann wenden möchte, kann in der Verbandsgemeindeverwaltung bei Nicola Kayser, Tel. 06732 601-3301, einen Termin vereinbaren.
(Nachrichtenblatt vom 5. Dezember 2013)
Bei oben stehendem Text handelt es sich um einen Artikel aus dem Nachrichtenblatt vom 5. Dezember 2013, in dem die Kontaktmöglichkeiten aktualisiert wurden.