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Finanzen

Der Bereich Finanzen ist organisatorisch dem Fachbereich „Zentrale Dienste und Finanzen“ zugeordnet. Hier wird die gesamte Finanzwirtschaft der Verbandsgemeinde, der 12 Ortsgemeinden sowie der Stadt Wörrstadt erledigt.

Die Kämmerei beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit der Aufstellung der Haushaltspläne sowie möglicher Nachtragshaushaltspläne. Die Haushaltspläne werden hierbei entweder als Jahreshaushalte (1 Jahr) oder als Doppelhaushalte (2 Jahre) aufgestellt.

Die Überwachung der Bewirtschaftung der Haushaltsmittel gehört ebenso zu den Aufgaben wie die Aufstellung aller Jahresabschlüsse mit der Bilanzierung des Vermögens (Anlagenbuchhaltung).

Die Aufstellung von Finanzierungsplanungen in Verbindung mit der Aufnahme von Investitionskrediten gehört ebenfalls zu den Aufgaben.

Die Abwicklung steuerrelevanter Sachverhalte (z.B. Umsatzsteuererklärungen, Verwaltung von Betrieben gewerblicher Art) runden das Aufgabengebiet ab.

Steueramt

Das Steueramt erledigt die Erhebung und Festsetzung kommunaler Abgaben:

  • Grundsteuer A (landwirtschaftlich genutzte Grundstücke)
  • Grundsteuer B (bebaute und unbebaute Grundstücke)
  • Hundesteuer (Die An- und Abmeldung eines Hundes kann auch im Bürgerbüro erfolgen)
  • Beiträge für den Bau und die Unterhaltung von Feldwegen (Wegebeiträge)
  • Beiträge für den Weinbergschutz.

Hier werden auch Abgaben im Auftrag anderer Gebietskörperschaften festgesetzt:

  • Beiträge zur Wiederaufbaukasse
  • Landwirtschaftskammerbeiträge
  • Beiträge zur Weinabsatzförderung
  • Beiträge zum Deutschen Weinfonds.

Weiterhin gehört die „Zentrale Buchhaltung“ zum Finanzbereich. Hier werden alle Ein- und Ausgangsrechnungen der Verbandsgemeinde, der Ortsgemeinden sowie der Stadt Wörrstadt erfasst und verbucht.