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Straßenverkehrsbehörde

Die Straßenverkehrsbehörde der Verbandsgemeinde Wörrstadt erfüllt die Aufgabe der unteren Verkehrsbehörde für alle Stadt- und Gemeindestraßen sowie die klassifizierten Straßen (Kreis-, Landes- und Bundesstraßen) innerorts.

Das heißt, die Verkehrsbehörde entscheidet in Abstimmung mit der Polizei und dem jeweiligen Straßenbaulastträger (Eigentümer der Straße) über Verkehrsregelungen nach der Straßenverkehrsordnung (StVO), wie beispielsweise das Aufstellen von Verkehrszeichen und –einrichtungen.

Zuständig für die Ortsgemeinden Armsheim, Ensheim, Gabsheim, Gau-Weinheim, Partenheim und Saulheim:

Sylvia Wilhelm (siehe Kontakt)

Zuständig für die Ortsgemeinden Schornsheim, Spiesheim, Sulzheim, Udenheim, Vendersheim, Wallertheim und Wörrstadt:

Torsten Steeg (siehe Kontakt)