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Rentenangelegenheiten

Die Verbandsgemeindeverwaltung nimmt als Servicepartner der Deutschen Rentenversicherung für diese Ihre Anträge auf. Sie können bei uns unter anderem Rentenanträge, Anträge auf Kontenklärung oder Anerkennung von Kindererziehungszeiten stellen. Ebenfalls halten wir ein vielfältiges Angebot an Informationsbroschüren für Sie bereit.

Bitte beachten Sie aber, dass bei uns keine Rentenberatung stattfindet. Wir haben keinen Zugriff auf Ihr Rentenkonto und können daher auch keine individuellen Fragen (zum Beispiel zur Höhe der Rente, Abzüge an der Rente, Anrechnung von Einkommen etc.) beantworten.

Wenden Sie sich hierfür bitte direkt an die Deutsche Rentenversicherung (DRV). Viele häufig gestellte Fragen werden auf der Website der DRV ausführlich und verständlich erklärt (siehe rechts Externe Links).