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Brandschutz / Feuerwehr

Seit Gründung der ersten Freiwilligen Feuerwehren hat sich deren Aufgabengebiet erheblich erweitert. Während in der Vergangenheit die Brandbekämpfung im Vordergrund stand, werden in Folge der technischen Entwicklungen die Feuerwehren nun zu den verschiedensten Einsätzen gerufen.

Die rechtliche Grundlage für die Gefahrenabwehr ist das Landesgesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (Brand- und Katastrophenschutzgesetz – LBKG). Darin ist unter anderem geregelt, dass die Feuerwehren als Einrichtungen der Städte und Gemeinden die erforderlichen Maßnahmen zu treffen haben, um Brandgefahren und andere Gefahren abzuwehren.

Daher investiert die Verbandsgemeinde für die laufende Unterhaltung von Fahrzeugen, Geräten und Feuerwehrgerätehäusern sowie die persönliche Ausrüstung der Feuerwehrangehörigen jährlich hohe Beträge, um auch weiterhin die Einsatzbereitschaft der einzelnen Wehren zu gewährleisten.