Amtliches
Wellensittich gefunden in Partenheim
Am 16.11.2023 wurde in Partenheim ein Wellensittich mit besonderem Merkmal gefunden.
Wer dieses Tier vermisst, kann sich mit dem Tierschutz Bingen e.V. in Grolsheim, Telefon 06727 8750 oder mit Frau Erdmann, Fachbereich Jugend, Schutz und Ordnung, Telefon 06732 601-2061 in Verbindung setzen.
Zuständigkeit für Fundtiere
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass für Fundtiere, außer Fundhunde, der Ansprechpartner für die Verbandsgemeinde Wörrstadt der Tierschutz Bingen e. V., Aspisheimer Weg 26, 55459 Grolsheim, E-Mail: tierheim@tierschutz-bingen.de, Telefon: 06727 8750, Mobil: 01575 3221728, Fax: 06727 5231 ist.
Für Fundhunde, die innerhalb der Verbandsgemeinde Wörrstadt aufgefunden werden, obliegt die Zuständigkeit dem Tierschutz Wörrstadt - Hunde suchen ein Zuhause e. V., Sulzheimer Straße 2, 55286 Wörrstadt, E-Mail: hundekontakt@aol.com, Telefon: 06732 62982, Mobil: 0177 6905712, Fax: 06732 9720272.
Fachbereich Jugend, Schutz und Ordnung
Fundsachen Oktober 2023
Im Fundbüro der Verbandsgemeindeverwaltung sind im Oktober 2023 folgende Gegenstände abgegeben worden, die nach telefonischer Terminabsprache oder einer Terminbuchung im Bürgerbüro abgeholt werden können:
1 Armband, 1 Damenarmbanduhr, 2 Eheringe, 1 Lederfußball, 1 Kinderjacke, 1 Paar Kopfhörer, 1 Lesebrille, 2 Schirme, 4 Schlüsselbunde, 1 einzelner Schlüssel, 1 Smartphone, 2 Sonnenbrillen.
Informationen der Ordnungsbehörde
Wald- und Vegetationsbrandgefahr steigt
Wegen zunehmender Trockenheit und Hitze steigt derzeit die Wald- und Vegetationsbrandgefahr stetig an. Zur Warnung veröffentlicht der Deutsche Wetterdienst den Waldbrand- und Graslandfeuerindex mit fünf Gefährdungsstufen. Die niedrigste Stufe 1 bedeutet eine „sehr geringe Gefahr“. Bei der höchsten Stufe 5 ist eine „sehr hohe Brandgefahr“ erreicht.Wald- und Vegetationsbrände entstehen in unseren Breitengraden meist aus fahrlässiger Unachtsamkeit oder durch vorsätzliche Brandstiftung.
Deshalb bitten wir Sie, folgende Dinge aktuell in der Natur zu beachten:
- Kein offenes Feuer in der Natur.
- Nicht rauchen und keine Zigarettenreste wegwerfen! Dies gilt auch für die Autofahrt innerhalb oder entlang von Waldgebieten (In RLP herrscht im Wald ein ganzjähriges Rauchverbot)!
- Keinen Müll herumliegen lassen.
- Hitzequellen vermeiden (z. B. das Auto nur auf ausgewiesenen Flächen parken – ein heißer Katalysator wirkt wie ein Feuerzeug; kein Glas oder Glasscherben liegen lassen).
- Halten Sie u. a. die Wald-/Feldwegein- und -zufahrten frei, damit die Einsatzwagen der Feuerwehr und anderer Hilfsdienste im Notfall zügig passieren können.
- Entdecken Sie im Wald oder auf Feldern Rauch, Qualm oder Glutnester, wählen Sie bitte sofort den Notruf der Feuerwehr (112). Auch bei zunächst klein wirkenden Rauchentwicklungen sollten Sie nicht zögern und sofort den Notruf wählen.
Verbrennen von pflanzlichen Abfällen
Aus aktuellem Anlass weisen wir darauf hin, dass das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen, wie etwa Baum- und Strauchschnitt, nur im Ausnahmefall erlaubt ist und dann auch nur unter strengen Bedingungen.
In Hausgärten und innerorts besteht ein grundsätzliches Verbrennungsverbot.
Auch im Außenbereich hat die Verwertung von pflanzlichen Abfällen Vorrang. Hier dürfen pflanzliche Abfälle nur dann verbrannt werden, wenn keine zumutbare Verwertungsmöglichkeit besteht.
Wer sich nicht an die Vorgaben hält, riskiert ein hohes Bußgeld und es kann ggf. zu kostenpflichtigen Feuerwehreinsätzen kommen.
Auf Grund der aktuellen Witterung wird jedoch empfohlen, auf das Verbrennen von Gartenabfällen gänzlich zu verzichten.
Nähere Informationen zum Verbrennen von pflanzlichen Abfällen erhalten Sie bei Bedarf bei der Ordnungsbehörde unter 06732 601-2061.
Ordnungsamt gibt Hinweise zur Eindämmung von Ratten
In den vergangenen Wochen sind beim Ordnungsamt zahlreiche Hinweise aus der Bevölkerung über gesichtete Ratten eingegangen. Wir möchten daher dies zum Anlass nehmen, nicht nur auf die Meldepflicht, sondern vor allem auf die Verhaltensweisen hinzuweisen, die einer möglichen Vermehrung der Rattenpopulation entgegenwirken.
Ein Rattenbefall muss grundsätzlich beim Ordnungsamt gemeldet werden. Dies kann schriftlich, aber auch telefonisch oder per E-Mail erfolgen. Die Grundlagen für Maßnahmen zur Rattenbekämpfung ergeben sich aus dem Infektionsschutzgesetz. Nach den gesetzlichen Vorgaben ist jeder Grundstückseigentümer verpflichtet, entsprechende Maßnahmen zur Schädlingsbekämpfung einzuleiten.
Helfen Sie daher mit, die Anzahl der mit uns lebenden Ratten nachhaltig zu verringern, damit es gar nicht erst zu einem Rattenbefall kommt.
Hierbei helfen folgende Maßnahmen:
- Entsorgen Sie Speisereste in der Biotonne, nicht auf dem Kompost oder in der Toilette.
- Müllsäcke und Müllbehälter sollten immer verschlossen gehalten werden bzw. der Zugang zu diesen sollte verhindert werden. Lagern Sie die gelben Säcke bis zur regulären Abholung für Ratten unzugänglich.
- Alle Müllsäcke, Mülltonnen und Müllcontainer sollten immer erst am Tag der Abholung bzw. Leerung auf die Straße gestellt werden.
- Grundsätzlich schmeckt das Futter von Haustieren wie Hund, Katze, Vogel, Hamster und anderen Tieren auch Ratten. Größere Gebinde Tierfutter sollten daher immer verschlossen und soweit möglich unzugänglich gelagert werden.
- Mangelnde Sauberkeit von Tierstallungen und Käfigen begünstigt Rattenbefall.
- Türen zum Garten oder Hof sollten vor allem in den Wintermonaten konsequent geschlossen werden. Auch sollten Kellerfenster, die nicht engmaschig vergittert sind, geschlossen gehalten werden.
- Füttern Sie keine Tiere in Grünanlagen oder auf öffentlichen Plätzen. Die stets zurückbleibenden Reste sind für Ratten ein gefundenes Fressen.
Die richtigen Vorkehrungen machen das Umfeld für Ratten unattraktiv. Sie siedeln sich erst gar nicht an oder werden durch mangelnde Verstecke leicht zur Beute ihrer natürlichen Feinde wie zum Beispiel Hunde oder Katzen.
Verbandsgemeinde Wörrstadt
Örtliche Ordnungsbehörde
Informationen wiederkehrende Ausbaubeiträge
Aktuelles
Haben Sie Rückfragen zu den Anhörungsschreiben, das an die Grundstückseigentümer der Stadt Wörrstadt gegangen ist?
Wenden Sie sich bitte an Margarita Grizfeld oder Maximilian Schmitt.
Bitte beachten Sie, dass es aufgrund der zahlreich eingehenden E-Mails zu Verzögerungen bei der Bearbeitung Ihrer E-Mail kommen kann.
Einmalige Ausbaubeiträge
Sie werden einmalig und in voller Höhe entrichtet. Hier sind Anlieger einer Verkehrsanlage (Straße) die Beitragspflichtigen. Aufgrund der Reform des Kommunalabgabengesetzes in Rheinland-Pfalz werden bis Ende 2023 in allen Gemeinden wiederkehrende Beiträge verpflichtend eingeführt. Die Einmalbeiträge werden in Zukunft nur in Ausnahmefällen möglich.
Wiederkehrende Ausbaubeiträge
Diese werden für das Jahr erhoben, in dem die Ausbaumaßnahme durchgeführt wurde. Um die Beitragspflichtigen zu entlasten, werden die Investitionsaufwendungen auf alle Grundstückseigentümer in einem Abrechnungsgebiet verteilt. Wiederkehrende Ausbaubeiträge können jährlich wie auch nur in bestimmten Jahren fällig werden. Dies lässt sich über Steuerung der Ausbaumaßnahmen regulieren. So wird versucht, die Belastung des Einzelnen möglichst gering zu halten.
Die expliziten Regelungen jeder Ortsgemeinde/Stadt entnehmen Sie bitte der jeweiligen Satzung zur Erhebung wiederkehrender Beiträge.
Weitere Informationen über die wiederkehrenden Ausbaubeiträge finden Sie in der Präsentation (siehe Dokumente rechts).