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Reisedokumente für Kinder

Kinder jeden Alters benötigen auf Reisen außerhalb von Deutschland ein eigenes Ausweisdokument.

Kinderreisepässe dürfen seit dem 1. Januar 2024 nicht mehr neu ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe können bis zum Ende ihrer Gültigkeit weiterverwendet werden, insofern das Kind noch erkennbar ist.

Ein Personalausweis genügt für Reisen innerhalb der Europäischen Union, Norwegen, Island, die Schweiz und Liechtenstein sowie für Reisen in die Türkei und Ägypten mit bestimmten Auflagen.

Auskunft über das jeweils benötigte Reisedokument geben die Reise- und Sicherheitshinweise auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes. Für Reisen außerhalb der EU ist für das Kind in der Regel ein mehrere Jahre gültiger Reisepass erforderlich. Reisepässe benötigen eine Produktionszeit ab Antragstellung von ca. 4 – 6 Wochen, Personalausweise ca. 2 – 3 Wochen. Bitte beachten Sie dies bei Ihrer Reiseplanung.

Weitere Informationen erhalten Sie auch auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern und für Heimat.