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Informationen der Ordnungsbehörde

Wald- und Vegetationsbrandgefahr steigt

Wegen zunehmender Trockenheit und Hitze steigt derzeit die Wald- und Vegetationsbrandgefahr stetig an. Zur Warnung veröffentlicht der Deutsche Wetterdienst den Waldbrand- und Graslandfeuerindex mit fünf Gefährdungsstufen. Die niedrigste Stufe 1 bedeutet eine „sehr geringe Gefahr“. Bei der höchsten Stufe 5 ist eine „sehr hohe Brandgefahr“ erreicht.Wald- und Vegetationsbrände entstehen in unseren Breitengraden meist aus fahrlässiger Unachtsamkeit oder durch vorsätzliche Brandstiftung.

Deshalb bitten wir Sie, folgende Dinge aktuell in der Natur zu beachten:

  • Kein offenes Feuer in der Natur.
  • Nicht rauchen und keine Zigarettenreste wegwerfen! Dies gilt auch für die Autofahrt innerhalb oder entlang von Waldgebieten (In RLP herrscht im Wald ein ganzjähriges Rauchverbot)!
  • Keinen Müll herumliegen lassen.
  • Hitzequellen vermeiden (z. B. das Auto nur auf ausgewiesenen Flächen parken – ein heißer Katalysator wirkt wie ein Feuerzeug; kein Glas oder Glasscherben liegen lassen).
  • Halten Sie u. a. die Wald-/Feldwegein- und -zufahrten frei, damit die Einsatzwagen der Feuerwehr und anderer Hilfsdienste im Notfall zügig passieren können.
  • Entdecken Sie im Wald oder auf Feldern Rauch, Qualm oder Glutnester, wählen Sie bitte sofort den Notruf der Feuerwehr (112). Auch bei zunächst klein wirkenden Rauchentwicklungen sollten Sie nicht zögern und sofort den Notruf wählen.

Verbrennen von pflanzlichen Abfällen

Aus aktuellem Anlass weisen wir darauf hin, dass das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen, wie etwa Baum- und Strauchschnitt, nur im Ausnahmefall erlaubt ist und dann auch nur unter strengen Bedingungen.

In Hausgärten und innerorts besteht ein grundsätzliches Verbrennungsverbot.
Auch im Außenbereich hat die Verwertung von pflanzlichen Abfällen Vorrang. Hier dürfen pflanzliche Abfälle nur dann verbrannt werden, wenn keine zumutbare Verwertungsmöglichkeit besteht.

Wer sich nicht an die Vorgaben hält, riskiert ein hohes Bußgeld und es kann ggf. zu kostenpflichtigen Feuerwehreinsätzen kommen.
Auf Grund der aktuellen Witterung wird jedoch empfohlen, auf das Verbrennen von Gartenabfällen gänzlich zu verzichten.
Nähere Informationen zum Verbrennen von pflanzlichen Abfällen erhalten Sie bei Bedarf bei der Ordnungsbehörde unter 06732 601-2061.

Ordnungsamt gibt Hinweise zur Eindämmung von Ratten

In den vergangenen Wochen sind beim Ordnungsamt zahlreiche Hinweise aus der Bevölkerung über gesichtete Ratten eingegangen. Wir möchten daher dies zum Anlass nehmen, nicht nur auf die Meldepflicht, sondern vor allem auf die Verhaltensweisen hinzuweisen, die einer möglichen Vermehrung der Rattenpopulation entgegenwirken.

Ein Rattenbefall muss grundsätzlich beim Ordnungsamt gemeldet werden. Dies kann schriftlich, aber auch telefonisch oder per E-Mail erfolgen. Die Grundlagen für Maßnahmen zur Rattenbekämpfung ergeben sich aus dem Infektionsschutzgesetz. Nach den gesetzlichen Vorgaben ist jeder Grundstückseigentümer verpflichtet, entsprechende Maßnahmen zur Schädlingsbekämpfung einzuleiten.

Helfen Sie daher mit, die Anzahl der mit uns lebenden Ratten nachhaltig zu verringern, damit es gar nicht erst zu einem Rattenbefall kommt.

Hierbei helfen folgende Maßnahmen:

  • Entsorgen Sie Speisereste in der Biotonne, nicht auf dem Kompost oder in der Toilette.
  • Müllsäcke und Müllbehälter sollten immer verschlossen gehalten werden bzw. der Zugang zu diesen sollte verhindert werden. Lagern Sie die gelben Säcke bis zur regulären Abholung für Ratten unzugänglich.
  • Alle Müllsäcke, Mülltonnen und Müllcontainer sollten immer erst am Tag der Abholung bzw. Leerung auf die Straße gestellt werden.
  • Grundsätzlich schmeckt das Futter von Haustieren wie Hund, Katze, Vogel, Hamster und anderen Tieren auch Ratten. Größere Gebinde Tierfutter sollten daher immer verschlossen und soweit möglich unzugänglich gelagert werden.
  • Mangelnde Sauberkeit von Tierstallungen und Käfigen begünstigt Rattenbefall.
  • Türen zum Garten oder Hof sollten vor allem in den Wintermonaten konsequent geschlossen werden. Auch sollten Kellerfenster, die nicht engmaschig vergittert sind, geschlossen gehalten werden.
  • Füttern Sie keine Tiere in Grünanlagen oder auf öffentlichen Plätzen. Die stets zurückbleibenden Reste sind für Ratten ein gefundenes Fressen.

Die richtigen Vorkehrungen machen das Umfeld für Ratten unattraktiv. Sie siedeln sich erst gar nicht an oder werden durch mangelnde Verstecke leicht zur Beute ihrer natürlichen Feinde wie zum Beispiel Hunde oder Katzen.

Verbandsgemeinde Wörrstadt
Örtliche Ordnungsbehörde