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Änderung bei der Einreichung von Bauanträgen

Aufgrund einer Anpassung der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz sind Bauanträge ab dem 01.01.2026 nicht mehr bei der jeweiligen Gemeinde- oder Verbandsgemeindeverwaltung einzureichen.

Bauanträge im Gebiet der Verbandsgemeinde Wörrstadt sind ab diesem Zeitpunkt direkt bei der Unteren Bauaufsichtsbehörde der Kreisverwaltung Alzey-Worms einzureichen. 
Freistellungsverfahren gem. § 67 LBauO müssen weiterhin bei der Verbandsgemeindeverwaltung eingereicht werden.

Wir bitten um Beachtung.