Änderung bei der Einreichung von Bauanträgen
Aufgrund einer Anpassung der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz sind Bauanträge ab dem 01.01.2026 nicht mehr bei der jeweiligen Gemeinde- oder Verbandsgemeindeverwaltung einzureichen.
Bauanträge im Gebiet der Verbandsgemeinde Wörrstadt sind ab diesem Zeitpunkt direkt bei der Unteren Bauaufsichtsbehörde der Kreisverwaltung Alzey-Worms einzureichen.
Freistellungsverfahren gem. § 67 LBauO müssen weiterhin bei der Verbandsgemeindeverwaltung eingereicht werden.
Wir bitten um Beachtung.