Inhalt

Neue Klimaschutzförderrichtlinie der Verbandsgemeinde Wörrstadt


Die neue Klimaschutzförderrichtlinie hat der Verbandsgemeinderat am 4. April 2024 verabschiedet. Durch diese werden Anreize für Bürgerinnen und Bürger geschaffen, zukünftig einen wesentlichen Beitrag zur Energie- und Wärmewende zu leisten. Zuschüsse werden für energetische Sanierungsmaßnahmen in bestehenden Gebäuden und den Kauf von sogenannten Balkonkraftwerken innerhalb der Verbandsgemeinde Wörrstadt gewährt. Die Anträge sind an folgende Mailadresse zu senden: klimafoerderung@vgwoerrstadt.de.


Das Team der Stabsstelle Klimaschutz steht Ihnen bei Rückfragen unter den Telefonnummern 06732 601-5071 und 06732 601-5061 zur Verfügung.