3-G-Regelung für Besucher/-innen der Verwaltung der VG Wörrstadt 12.01.2022
Wir weisen darauf hin, dass aufgrund der Bestimmungen der 29. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz das Betreten der Verwaltungsgebäude der Verbandsgemeinde Wörrstadt ab Montag, den 13.12.2021, nur noch unter Berücksichtigung der 3-G-Regelung möglich ist. Das bedeutet, dass nur Geimpfte, Genesene oder getestete Personen Zutritt in die Verwaltungsgebäude erhalten.
Nicht immunisierte Personen müssen bei Betreten der Verwaltungsgebäude einen zertifizierten gültigen negativen Testnachweis vorlegen, der nicht älter als 24 Stunden sein darf und von einer Testelle durchgeführt worden sein muß (Testnachweis eines Testzentrums oder PCR-Test).
Bei Nichtvorlegen eines Impf-/Genesen-Zertifikats oder eines Testnachweises kann der Zutritt in die Verwaltungsgebäude leider nicht gewährt werden.
Wir bitten um Ihr Verständnis und wünschen Ihnen trotz der bestehenden Einschränkungen eine schöne Adventszeit.