Laufende Entgelte und einmalige Beiträge
Die laufenden Entgelte werden jährlich neu in der Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde festgesetzt.
Die laufenden Entgelte betragen im Jahr 2012:
Wiederkehrender Beitrag Schmutzwasser je qm Grundstücksfläche mit Zuschlägen für Vollgeschosse 0,06 €
Wiederkehrender Beitrag Oberflächenwasser je qm zulässiger Abflussfläche 0,18 €
Schmutzwassergebühr je m³ eingeleitetes Schmutzwasser 2,06 €
Wiederkehrender Beitrag Weinbau bei Teilnahme am Bringsystem 1,26 €, bei keiner Teilnahme am Bringsystem 7,12 €.
Einmalige Beiträge:
Die einmaligen Entgelte für die erstmalige Herstellung von Abwasseranlagen sind in einer eigenen Satzung enthalten und werden nach Bedarf neu festgelegt. Derzeit gilt die "Satzung über die Festlegung von Beitragssätzen als Durchschnittssätze für einmalige Beiträge für die öffentliche Abwasserbeseitigungseinrichtung der Verbandsgemeinde Wörrstadt" vom 15.11.1996.
Es gelten derzeit folgende Beitragssätze:
Beitragssatz Schmutzwasser je qm beitragspflichtiger Grundstücksfläche 2,65 €
Beitragssatz Oberflächenentwässerung je qm beitragspflichtiger Grundstücksfläche 11,22 €.
Beitragssatz Oberflächenentwässerung je qm beitragspflichtiger Grundstücksfläche 11,22 €.

