Neubornbad Wörrstadt
Das Neubornbad - unser familienfreundliches und behindertengerechtes Freibad im Neuborn.
Das Wörrstädter Freibad liegt in ruhiger Lage, eingebettet von Wiesen und Weinbergen, in einer Talmulde zwischen Wörrstadt und dem Ortsteil Rommersheim.
Gespeist wird das Freibad mit Quellwasser aus dem angrenzenden Naherholungsgebiet „Neuborn“, das dem Schwimmbad auch als Namensgeber diente. Das Wasser unterliegt der ständigen Kontrolle eines unabhängigen Untersuchungsinstitutes. Somit ist sichergestellt, dass die Wasserqualität immer gleichbleibend ist und den hohen Anforderungen gerecht wird. Beheizt wird das Bad mittels Solarenergie.
Öffnungszeiten:
Anfang Mai bis Ende August
täglich von 9.00 Uhr bis 20.00 Uhr
Frühschwimmer:
Montag und Freitag von 6.30 Uhr bis 8.00 Uhr
Ausstattung und Angebote:
| - | 25-Meter-Sportbecken mit einem 3-m-Brett |
| - | Gewöhnungstreppe und Hebelift für Behinderte |
| - | großes Erlebnisbecken für Nichtschwimmer mit einer 38,5 m langen Riesenwasserrutsche, Wasserpilz und Massagedüsen |
| - | Kleinkinderbecken mit Bachlauf, einem Piratenschiff sowie zusätzlichen Rutschen und wasserspeiendem Seelöwen |
| - | Beachvolleyballspielfeld |
| - | Behindertentoilette |
| - | seperater Wickelbereich |
| - | Schwimmkurse für Kinder ab 6 Jahren (bitte im Schwimmbad nachfragen) |
| - | Verkaufs- und Imbisskiosk |
| Tageskarten | Zehnerkarten | Saisonkarten | |
| Erwachsene |
2,50 € |
22,50 € |
45,00 € |
| Erwachsene ab 17.00 Uhr |
1,80 € |
||
| Jugendliche |
1,50 € |
10,00 € |
31,00 € |
| Kinder bis 14 Jahre |
1,00 € |
8,00 € |
20,00 € |
| Sonstige Personen * |
1,50 € |
10.00 € |
31,00 € |
| Familienkarten ** für Ehepaare mit einem oder mehr Kindern unter 15 Jahren |
70,00 € |
||
| Alleinerziehende mit einem oder mehr Kindern unter 15 Jahren |
50,00 € |
* Sonstige Personen:
Schwerbehinderte (mind. 50 %), Studenten, Wehr- und Ersatzdienstleistende, Empfänger von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt und Hartz-IV-Empfänger gegen Vorlage eines Nachweises
** Familienkarten:
Die Berechtigung zum Erwerb von Familienkarten ist wie folgt an der Schwimmbadkasse nachzuweisen:
| - | Haushaltsbescheinigung des Einwohnermeldeamtes (wird für diesen Zweck vom Einwohnermeldeamt – Bürgerbüro – der Verbandsgemeinde kostenlos abgegeben) oder |
| - | Vorlage von Ausweisen der Familienangehörigen, für die eine Familienkarte ausgestellt werden soll |
Beim Kauf einer Dauer- und Familienkarte wird zur besseren Kontrolle an der Schwimmbadkasse auf die Rückseite der Eintrittskarte eine Fotografie des Karteneigentümers aufgebracht. Diese Fotografie kann ein Passbild oder sonstiges ausgeschnittenes Foto sein.
Es wird deshalb darum gebeten, beim Kauf einer Dauer- und Familienkarte entsprechende Bilder mitzubringen.
Bei einer Familienkarte ist auch die Vorlage von Bildern für die zum Eintritt berechtigten Familienmitglieder erforderlich.

